Ist Ihnen schon einmal ein fast 17 Kilogramm schweres Handy begegnet? Nein? Dann haben Sie auch noch nie Erfahrung mit einem Mobiltelefon gemacht, das bei einer plötzlichen Verzögerung, wie bei einer Notbremsung oder einem Unfall, durch das Fahrzeuginnere katapultiert wird. Wiegt das Smartphone im Normalzustand rund 300 Gramm, kann es bei einem Aufprall mit 50 km/h nämlich die Wucht eines Gegenstandes von 16,5 Kilo bekommen. Auch andere, ansonsten unauffällige Begleiter im Alltag, können in solchen Situationen zu riskanten Geschossen mutieren: wie etwa der Regenschirm, der normalerweise mit rund 700 Gramm leicht in der Hand liegt, bei 50 km/h jedoch ein Aufprallgewicht von mehr als 38 Kilo entwickelt. Oder hätten Sie gedacht, dass ein 1,5 Kilo schwerer Autoatlas bzw. ein Laptop gleichen Gewichts bei einem „full stop“ plötzlich zu einem Flugkörper mit knapp 83 Kilo Gewicht werden kann? Darauf weist die Polizei warnend hin. Und Crash-Tests des ADAC ergaben Werte bis zum Vierzigfachen des eigentlichen Gewichts von Gegenständen bei einem Frontalunfall mit 50 km/h. 

Dass daraus schwere und schwerste Verletzungen resultieren können, dürfte eigentlich niemand überraschen. Wer also meint, seine Einkäufe für den kurzen Weg nach Hause einfach nur auf dem Rücksitz ablegen zu können, oder wer Dinge gedankenlos auf dem Armaturenbrett spazieren fährt, oder wer glaubt, beim Ausflug am Wochenende die Kamera immer griffbereit auf dem Beifahrersitz haben zu müssen, der riskiert bei einer Vollbremsung von diesen ungesicherten Gegenständen im günstigsten Fall nur schmerzhaft getroffen zu werden. Und, wie eben schon erwähnt, selbst das scheinbar leichte Mobiltelefon kann im schlechtesten Fall zu einem gefährlichen Geschoss mutieren. Gar nicht zu reden von Haustieren, die auf der hinteren Ablage interessiert das Verkehrsgeschehen draußen beobachten…

Deshalb gibt der Gesetzgeber auch ganz klare Regeln zur sachgerechten Sicherung von Ladung vor. Darunter fällt alles von Kleinteilen bis zu Möbelstücken. Konkret besagt der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Gepäck bzw. Ladung selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf, etwa durch ungesichertes Befördern von Kanistern oder Blechbehältern auf der Ladefläche. Das gilt auch für das Handy oder den Hausschlüssel auf der Ablage.

Wegen des vermeidbar hohen Risikos, das mit ungesicherten Ladungsteilen oder Gegenständen im Auto verbunden ist, sind bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der StVO unterschiedlich strenge Strafen vorgesehen. So droht bei nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Geht mit der Zuwiderhandlung eine Gefährdung einher, können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kommt es wegen ungesicherter Ladung zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro plus einen Punkt. Im schlechtesten Fall, wenn also bei einem solchen Unfall Personen zu Schaden kommen, kann der verantwortliche Fahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung für schuldig befunden werden – mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen. 

Und nicht zu vernachlässigen: Schlecht gesicherte oder ungesicherte Ladung kann zudem Probleme mit der Versicherung zur Folge haben. Denn für dadurch entstandene Schäden muss die Kaskoversicherung nicht aufkommen!

Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der ausgesprochen hohen Gefährdung für Gesundheit und sogar Leben aller Insassen, sollten Autofahrer dringend dafür Sorge tragen, dass in ihren Fahrzeugen keine denkbaren Geschosse unerkannt lagern. Das gilt insbesondere für vermeintlich unbedenkliche Kleinteile, die oftmals unbeachtet einfach irgendwo im Auto herumliegen. Selbst Dekorationsliebhaber oder Fans des „kreativen Chaos“ fahren im Wortsinn besser, wenn sie ihren Wagen von möglichen Projektilen befreien. Und nicht zu vergessen: Für den Transport von Vierbeinern im Auto gibt es ebenfalls eindeutige Sicherungsvorgaben – nicht zuletzt auch zu deren Schutz.

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.