Laut § 35h der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Autofahrer einen Verbandskasten mitzuführen. Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 22 Plätzen sind sogar zwei Erste-Hilfe-Koffer vorgeschrieben. Nur Motorradfahrer sind nicht verpflichtet, Verbandsmaterial an Bord zu haben. Wer gegen diese Vorschrift verstößt oder wer mit einem veralteten Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch zum Inhalt der Verbandskästen macht die StVO genaue Vorgaben: Seit 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Allerdings genüge nach den einschlägigen Regelungen der StVZO zum Mitführen jeder Verbandskasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfülle, erläutert der ADAC. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus ein alter Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.

Was aber muss ein Verbandskasten, welcher der DIN-Norm Nr. 13164 entspricht, denn nun aufweisen? Dazu gehören neben anderen Inhalten genau vorgeschriebene Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, ferner Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher, Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung. 

Diese Bestandteile eines ordnungsgemäß ausgestatteten Verbandskastens haben tatsächlich ein Verfallsdatum. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Materialien, die steril sein müssen, dies auch bleiben sollen. In der Regel ist ein neu erstandener Verbandskasten vier Jahre haltbar. Nach dieser Zeit sollte er durch einen neuen ersetzt werden. Übrigens muss sich das vorgeschriebene Verbandsmaterial und Erste-Hilfe-Zubehör nicht unbedingt in einem Kasten befinden, auch wenn davon immer die Rede ist. Eine entsprechende Tasche ist auch vollkommen regelkonform, da der Gesetzgeber nur vorgibt, welche Inhalte das Erste-Hilfe-Behältnis aufweisen muss. Ob Kasten oder Tasche – Hauptsache das Verbandsmaterial und die anderen Utensilien werden vor Verschmutzung und Feuchtigkeit geschützt. 

Um im Notfall schnell helfen zu können, sollten Autofahrer jedoch nicht nur regelmäßig überprüfen, dass ihr Verbandskasten den Vorschriften entspricht und nicht überaltert ist. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss bei Bedarf auch schnell griffbereit sein. Deshalb verbietet es sich von selbst, den Verbandskasten beim Beladen des Autos im Gepäckraum weit unten zu verstauen. Denn wer erst seinen Kofferraum ausräumen muss, um an die Erste-Hilfe-Utensilien zu gelangen, verliert möglicherweise wertvolle Zeit. In modernen Fahrzeugen ist der Verbandskasten meist werksseitig verstaut. Doch auch auf diesen Unterbringungsort sollte man im Fall der Fälle schnellen Zugriff haben. 

Nicht in einem Kfz-Verbandskasten aufbewahrt werden sollten Medikamente jedweder Art, auch keine Salben oder Schmerzmittel. Denn für die medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers sind die professionellen Rettungskräfte zuständig. Um für den Notfall selbst gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich stattdessen, von Zeit zu Zeit seine Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen. Denn was nützt der best-ausgestattete Verbandskasten, wenn man seine Hilfsmittel im Ernstfall nicht richtig einzusetzen weiß?

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.