Dafür ist zunächst ein ausreichend großer Anhänger mit genügend Auflagefläche gefragt. Deren Untergrund sollte so rutschsicher wie möglich sein. Zudem empfehlen sich über die Kielrollen hinaus, die das Auf- und Abladen des Bootes erleichtern, zudem Seitenrollen für einen besseren Halt.

Dafür sollen auch die Gurte sorgen, mit denen das Boot auf dem Anhänger so fest wie möglich „vertäut“ werden muss. Hierfür lässt die Straßenverkehrsordnung nur spezielle Zurrmittel zu, die der EU-Norm DIN EN 12195-2 zu entsprechen haben. Darüber geben entsprechende Etiketten auf den Gurten Aufschluss. Sollte eine solche Kennzeichnung nicht vorhanden sein, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld wegen nicht regelkonformer Befestigung drohen. Mit einer solchen Strafe muss auch rechnen, wer Hanf- oder Textilseile zur Befestigung des Bootes auf einem Anhänger verwendet.

Zu einer sicheren Fixierung sind außerdem stabil verankerte Ösen vonnöten, in welche die Gurte eingehakt werden. Grundsätzlich gilt hierbei, gleich, um welche Bootsgröße es sich handelt: Mindestens vier Zurrgurte sind an möglichst vielen Anschlagpunkten zu befestigen. Dabei sollte die Zurrkraft jedes einzelnen Gurts am besten rund der Hälfte des Bootsgewichts entsprechen.

Zur Größe des Bootsanhängers ist wichtig zu wissen, dass in Europa eine Breite von 2,55 Metern nicht überschritten werden darf. Die Länge eines solchen Gespanns ist hierzulande auf 18 Meter begrenzt. Bei einem überstehenden Mast geht für 100 Kilometer auch eine Gesamtlänge von 20,75 Metern durch. Für längere Strecken sind es ohne Sondergenehmigung 19,50 Meter.

Eigentlich sollte es unnötig sein, darauf hinzuweisen, dass mit einer solchen Last hinter dem Zugfahrzeug auch die entsprechenden Sicherheitsregeln bei der Fahrweise zu beachten sind. Dazu zählt ganz wesentlich, abrupte Lenkbewegungen oder heftige Bremsmanöver zu vermeiden, damit das Gespann nicht ins Schlingern gerät. Außerdem sollte der Fahrer des Zugfahrzeugs darauf eingestellt sein, dass der Anhänger Angriffsfläche für Seitenwind bietet und auch dadurch instabil werden kann. Bei Pendelbewegungen des Trailers raten Experten, die Fahrgeschwindigkeit deutlich zu vermindern, damit der Transport nicht zur „Wildwasserfahrt“ wird. Zu beachten ist auch, dass sich der Bremsweg durch die Anhängelast spürbar verlängert.

Versichert sind Transportanhänger in der Regel über die Kfz-Haftpflicht. Das gilt allerdings nur, wenn der Trailer auch mit dem Zugfahrzeug verbunden, also angekuppelt ist. Sicherheitshalber empfiehlt sich bei einem solchen Vorhaben, wie es ein Bootstransport darstellt, zuvor eine kurze Rücksprache mit dem Versicherer.

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