Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begründet die neuen Regeln damit, dass nach einem Unfall mit vielen Beteiligten häufig nicht zu ermitteln ist, wer das Geschehene verursachte und wer daran wie viel Mitschuld trägt. Mit der neuen Regelung sollen die Unfallopfer die Sicherheit bekommen, dass sie sich über die erlittenen Schäden nicht mehr sorgen müssen, weil diese grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen werden.

Zunächst muss allerdings ein Gremium des GDV darüber befinden, ob ein Massenunfall im Sinne der Vereinbarung vorliegt. Dies geschieht auf Grundlage der entsprechenden Polizeiberichte. Grundsätzlich ist eine freiwillige Regulierungsaktion an drei Bedingungen gebunden: Erstens darf die Polizei keinen Verursacher festgestellt haben, zweitens müssen mindestens 40 Fahrzeuge an der Karambolage beteiligt gewesen sein – bei einem nur schwer nachvollziehbaren Unfallhergang reichen bereits 20 Fahrzeuge – und drittens muss das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der eigene Kfz-Versicherer alle Schäden des Unfallbeteiligten künftig in vollem Umfang. Bislang trugen die im GDV organisierten Kfz-Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten. Bei Schäden an Front und Heck sowie bei Totalschäden wurden zwei Drittel übernommen, bei einem reinen Frontschaden 25 Prozent. Zuständig für die Schadenregulierung waren zudem oft nicht die eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer, sondern andere beauftragte Versicherungsunternehmen.

Allerdings finden sich die Kfz-Versicherer bei Massenunfällen bereits seit mehr als 30 Jahren zu gemeinsamen Regulierungsaktionen zusammen. In dieser Zeit wickelten sie nach Angaben des GDV insgesamt 17 Massenunfälle ab und wandten dafür rund 7 Millionen Euro auf.

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