Der Name dieser Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht besagt nicht, dass sie nur auf Mallorca gültig ist. Vielmehr hat sich die Bezeichnung eingebürgert, weil deutsche Urlauber auf ihrer Lieblingsferieninsel häufig Mietfahrzeuge buchen. Inzwischen ist der Begriff „Mallorca-Police“ so gebräuchlich, dass er selbst im Geschäftsverkehr verwendet wird.

Richtig heißt die Mallorca-Police „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Sie sorgt im Wesentlichen dafür, dass die Deckungssummen für Haftpflichtschäden bei Mietwagen im Ausland auf das hierzulande vorgeschriebene Mindestniveau angehoben werden. Denn darin besteht eine Tücke beim Anmieten von Autos in fremden Ländern: Man ist dort vielfach nur bis zu den in dem jeweiligen Land geltenden Mindestversicherungssummen haftpflichtversichert – außer der Versicherungsvertrag sieht explizit höhere Summen vor.

Besonders auf diese Mindestdeckungssummen sollten Reisende, die im Ausland ein Fahrzeug mieten wollen, unbedingt achten. Denn gerade bei Personenschäden reicht die versicherte Deckung in manchen Ländern ganz und gar nicht aus. In solchen Fällen können nur allzu schnell Schadenssummen im mehrstelligen Bereich zusammenkommen. Reicht die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht dafür dann nicht aus, muss der Schuldige die Kosten mit Griff in die eigene Tasche begleichen. Nicht umsonst beträgt in Deutschland die Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Häufig bieten Versicherungen auch noch deutlich höhere Deckungssummen an.

Anders in anderen Ländern: Nicht nur in den USA, auch in einigen europäischen Ländern liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Haftpflichtschäden weit unter deutschem Niveau, warnt deshalb stellvertretend die HUK-COBURG. So beläuft sich in den USA die Mindestdeckung in zahlreichen Bundesstaaten lediglich auf 10.000 Dollar, in der Türkei wiederum sind 100.000 Euro pro Person üblich und in der Ukraine lediglich 4.000 Euro. Hat die Mietwagenfirma ihre Fahrzeuge nur bis zu solchen gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen versichert, wird der Automieter bei einem von ihm verschuldeten Unfall für alle darüber hinausgehenden Kosten zur Kasse gebeten. Deshalb sollte man – auch wenn die Urlaubsstimmung bestens oder die Vorfreude auf die Reise bereits groß ist – beim Abschluss von Mietwagenverträgen auf die Höhe der versicherten Summen schauen. Das gilt insbesondere bei Vertragsformularen in fremder Sprache.

Oder man geht gleich auf Nummer sicher und beschafft sich eine Mallorca-Police. Diese Zusatzpolice ist bei einigen deutschen Versicherern bereits in der Kfz-Versicherung enthalten. Wenn nicht, lässt sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Automobilclub separat abschließen – in der Regel für geringe Kosten. Eine Ausgabe, die sich im Schadensfall meist schnell bezahlt machen kann. Das gilt ganz besonders für Länder außerhalb der EU. Denn in der Gemeinschaft wurden die vorgeschriebenen Deckungssummen bereits durch eine entsprechende EU-Verordnung auf mindestens 1 Million Euro pro Opfer, insgesamt 5 Millionen für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden erhöht. Von solchen Vorgaben sind andere Reiseländer zum Teil noch weit entfernt.

Doch selbst EU-intern können spezielle nationale Vorschriften einen Verkehrsunfall zu einem nervigen Ereignis werden lassen. Auch in solchen Fällen beruhigt es, wenn man sich über die versicherungstechnische Abwicklung dank Mallorca-Police keine Gedanken machen muss.

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