Auch an Karneval: Bei Trunkenheit im Straßenverkehr wird die Polizei humorlos

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkohol- (oder Drogen-)Einfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt, wie der ADAC betont. Ausschlaggebend ist allein der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutergebnisse. Kurz: Wer mit mindestens 1,1 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs unterwegs ist, macht sich strafbar. Demjenigen droht eine Geldstrafe, die vom Gericht abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters und berechnet nach dem monatlichen Nettogehalt des Täters in Tagessätzen verhängt wird. Bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden kann auch eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung ausgesprochen werden.

Zudem wird dem Fahrer in der Regel für eine bestimmte Sperrfrist die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue darf erst nach Ablauf der Sperre erteilt und ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.

Ab mindestens 1,6 Promille muss der betrunkene Fahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Daran führt kein Weg vorbei. Denn bei einer so hohen Promillezahl wird eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem unterstellt. Dies soll in der MPU untersucht werden. Aber auch wer mit 1,1 bis 1,59 Promille am Steuer erwischt wird und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, wie etwa Lallen, Torkeln oder Schlangenlinienfahren zeigt, kommt meist nicht um die MPU herum. Denn das Fehlen von alkoholtypischen Ausfallerscheinungen lege Anzeichen für Alkoholmissbrauch nahe, erläutert der ADAC.

Ebenso wie die Polizei alljährlich davor warnt, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug zu bedienen, kündigt sie für die „tollen Tage“ auch regelmäßig verstärkte Verkehrskontrollen an. Vor dem Hintergrund sollte man eigentlich annehmen, dass dies eine allgemein abschreckende Wirkung hat. Doch Jahr für Jahr weist die Unfallbilanz der Polizei immer wieder aufs Neue aus, wie viele Unvernünftige es nach wie vor gibt. Denn an den „närrischen Tagen“ setzen sich immer noch zu viele „Feierbiester“ mit zu viel Alkohol im Blut ans Steuer. Und dies nachweislich nicht nur in den Karnevals-Hochburgen.

Erhebliche Fehler bei der Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit unterlaufen vielen Feiernden insbesondere in Bezug auf den sogenannten Restalkohol. Diesbezüglich blenden offenbar zu viele Verkehrsteilnehmer weiterhin aus, dass nach einer feuchtfröhlichen Nacht am darauffolgenden Morgen immer noch zu viel Alkohol im Körper sein kann, um etwa zur Arbeit zu fahren. Allerdings ist es auch nicht ganz einfach, die eigene Fahrtüchtigkeit am Morgen danach einzuschätzen. Nur soviel ist sicher: Im Schnitt baut der Körper nur 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab. Da ist man unter Umständen erst am nächsten Tag mittags wieder nüchtern. Deshalb bleibt das Auto morgens besser stehen.

Seit einiger Zeit besorgt die Polizei auch noch ein weiterer Trend – nicht nur an Karneval: ein deutlicher Anstieg der Unfälle unter Alkoholeinfluss mit E-Scootern. Offenbar glauben zahlreiche Menschen, sie dürften mit dem Elektroroller oder dem Fahrrad nach Hause fahren, wenn sie zu tief ins Glas geschaut haben. Doch weit gefehlt! Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln betreffs Fahrens unter Alkoholeinfluss wie beim Auto. Da ist der „Lappen“ gegebenenfalls auch schneller weg als gedacht. Und auch Radler sollten aufpassen: Wer mit 1,6 Promille oder mehr Rad fährt und erwischt wird, kann ebenfalls den PKW-Führerschein verlieren. In einem solchen Fall kann übrigens auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert werden.

Nach Angaben der Statistiker nahm die Anzahl aller Unfälle unter Alkoholeinfluss im Jahr 2022 wieder deutlich zu, während sie in den Corona-Jahren unter 33.000 gesunken war. 2022 wurden dann wieder 38.771 Unfälle registriert, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter alkoholisiert war. Das waren 19 Prozent mehr Alkoholunfälle als im Vorjahr. Noch bedauerlicher verlief die Entwicklung der Unfälle mit Personenschaden oder gar Toten: Von 2015 bis 2019 erfasste die Polizei jährlich zwischen 13.000 und 14.000 Alkoholunfälle mit Personenschaden, 2022 waren es 16.807 und somit 23 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Oder um das Problem anders zu verdeutlichen: In Nordrhein-Westfalen wuchs die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Verbindung mit einem Verkehrsunfall nach Angaben der dortigen Landesstatistikbehörde 2022 im Zehnjahresvergleich um 48,2 Prozent.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Alkohol und generell Drogen im Straßenverkehr auch außerhalb der „tollen Tage“ nach wie vor ein zu großes Problem darstellen, weil berauschte Fahrer sich selbst und andere massiv gefährden.

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