Mindestens ebenso empfehlenswert ist es, sich darüber zu informieren, wie man sich für einen möglichen Verkehrsunfall im Ausland absichert. Denn aufgrund unterschiedlicher Versicherungsbedingungen kann ein solches Ereignis zu einem kostspieligen Erlebnis werden, wenn man nicht richtig geschützt ist. Das trifft insbesondere auch für Mietwagenfahrer zu.

Übereinstimmend ist in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben, dass während einer Autofahrt die Insassen den Sicherheitsgurt angelegt haben müssen. In den meisten EU-Ländern ist auch mobiles Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt. Länderspezifische Regeln betreffen hingegen unter anderem die Höchstgeschwindigkeiten inner- und außerorts, den höchstzulässigen Blutalkoholgehalt – in manchen Ländern gilt eine Null-Promille-Grenze am Steuer – oder die Vorgaben zu Tagfahrlicht bzw. Winterreifen. Auch die Vorschriften zu den Sicherheitsausrüstungen von Autos und Zweirädern sind vielfach abweichend von den deutschen.

Wer es zum Beispiel mit dem „Dolce Vita“ in Italien übertreibt, kann leicht mit einem ausgewachsenen Kater aufwachen. Denn im Land des Stiefels droht der Verlust des Autos, wenn man sich mit zu viel Alkohol im Blut ans Steuer setzt: Ab 1,5 Promille kann das Auto enteignet werden, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. Ähnlich weiter nördlich: Die dänische Gesetzgebung macht es möglich, ein Fahrzeug ab 2,0 Promille zu beschlagnahmen und zu versteigern. Und in Griechenland können Autofahrer heftig zur Kasse gebeten werden, die im Auto rauchen, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. Dann drohen Strafen von bis zu 1.500 Euro, in Bussen und Taxis sind Bußgelder von 3.000 Euro möglich. Das grundsätzliche Rauchverbot in Autos in Griechenland betrifft ebenfalls ausländische Fahrzeuge.

Dies sind nur einige Beispiele unterschiedlicher Vorschriften für Autofahrer in der EU. Da die Union im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit auch ein entschiedeneres Vorgehen gegen Verkehrsdelikte fördert, die in einem anderen EU-Land begangen wurden, können Bußgeldbescheide inzwischen viel öfter als früher ihren Weg bis in die heimischen Briefkästen der Verkehrssünder finden. (Diese Regelungen gelten bislang allerdings noch nicht für Dänemark, Großbritannien und Irland).

Zur schnellen Information über spezielle Verkehrsregeln in EU-Staaten hat die EU-Kommission eine spezielle App über Straßenverkehrssicherheit in Europa – „Im EU-Ausland“ – ins Internet gestellt: http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm. Damit erfährt man mittels Klick auf das jeweilige Reiseland übersichtlich alle wichtigen Verkehrsvorschriften. Die Kommission empfiehlt, diese kostenlose App herunterzuladen, bevor man ins Ausland fährt.

Sind die Vorgaben für Teilnehmer am Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Union schon uneinheitlich und zum Teil sehr speziell, gilt das erst recht für Länder außerhalb der EU. So ist es etwa in Kanada und den USA grundsätzlich untersagt, an Schulbussen mit eingeschaltetem Blinker vorbeizufahren oder sie zu überholen. Auch der Gegenverkehr muss in dem Fall anhalten. Außerdem schreiben die USA vor, Unfälle immer der Polizei anzuzeigen. In den Vereinigten Staaten können sich Verkehrsregeln im Übrigen von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden. Nicht nur in diesen Fällen ist es also ratsam, sich genau über die jeweiligen Vorgaben in dem Reiseland zu informieren, bevor man sich dort ans Steuer setzt.

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