Bis zu 42 Prozent können Versicherte bei ihrer jährlichen Kfz-Prämie einbehalten, wenn sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Das geht aus einer neuen Auswertung des Vergleichsportals Verivox von 70 Kfz-Versicherungstarifen hervor. Danach reduzieren sich die Beitragskosten im Mittel um 28 Prozent bei einem Vollkasko-Tarif mit 300 Euro Selbstbeteiligung bzw. 150 Euro in der Teilkasko.

Zur Erklärung: Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherte im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernimmt. Der Versicherer ersetzt somit einen Schaden nicht in voller Höhe, sondern beteiligt den Versicherungsnehmer in Höhe des vereinbarten Betrages daran. Oder anders formuliert: Der Versicherer erstattet nur den Betrag, der über den Betrag der Selbstbeteiligung hinausgeht.

Je nach Tarif variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 150 Euro und 1.500 Euro, wie Verivox erläutert. Dafür sind die Tarife mit Selbstbeteiligung in der Regel günstiger als solche ohne. Die Selbstbeteiligung gibt es nur bei der Teil- und Vollkaskoversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Vor Abschluss eines neuen Kfz-Versicherungsvertrags muss der Versicherungskunde entscheiden, ob er oder sie eine Selbstbeteiligung möchte. Dabei kann die Höhe der Selbstbeteiligung bei den meisten Versicherungen frei gewählt werden. Kundin oder Kunde legen also vor Vertragsbeginn fest, welchen Kostenanteil sie im Falle eines Schadens selbst zu tragen gewillt sind. Statt Selbstbeteiligung verwenden die Versicherer auch Begriffe wie „Zuzahlung“, „Selbstbehalt“ oder „Eigenanteil“.

In der Regel rechne sich eine Selbstbeteiligung bereits nach etwas mehr als einem schadenfreien Jahr, rät Verivox. Das Vergleichsportal empfiehlt eine vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer de facto nur für Versicherte, die mindestens einmal im Jahr einen Schaden verursachen.

Auch die Experten der Wirtschaftsredaktion von „Finanztip“ weisen gezielt darauf hin, dass sich mit einer Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung für einen Versicherungskunden viel Geld sparen lässt. Sie argumentieren, dass etwa eine kleine Beule in der Autotür kein Schaden sei, den unbedingt die Versicherung übernehmen müsse. Vielmehr könne man dieser von vornherein zusagen, dass man selbst für solche Schäden aufkommt. Im Gegenzug gibt es für dieses Versprechen von dem Versicherer einen Beitragsrabatt – weil man ihm ein Risiko abnimmt und vielleicht sogar auch vorsichtiger fährt. Zudem spart die Versicherung auf diese Weise Verwaltungskosten.

Ein wesentlicher Zweck der Selbstbeteiligung ist also auch, den Versicherungsnehmer dazu anzuhalten, verantwortungsvoll mit dem versicherten Gegenstand umzugehen – in diesem Fall mit dem versicherten Kraftfahrzeug. Zudem soll sich der Versicherte verantwortungsvoll verhalten, etwa indem sie oder er keine Rechtsstreitigkeiten provoziert. Der Gedanke hinter diesem Prinzip ist einfach: Wer weiß, dass er im Schadensfall auch selbst unmittelbar finanziell zur Verantwortung gezogen wird, handelt vorsichtiger und umsichtiger, als wenn er in einer Art „Vollkaskomentalität“ durchs Leben geht, erläutert das Mobilitätsmagazin von Bussgeldkatalog.org.

Der Vorteil des Versicherungsnehmers bei der Selbstbeteiligung auf der anderen Seite macht sich in meist spürbar geringeren Versicherungsprämien bemerkbar. Denn insbesondere die Regulierung von Kleinschäden bedeutet für die Versicherer einen hohen Verwaltungsaufwand und treibt die Schadenbilanz in die Höhe. Infolgedessen ist es für die Gesellschaften wesentlich wirtschaftlicher, Kleinschäden durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vom Versicherungsschutz auszunehmen, wie Experten feststellen. Das ermöglicht den Versicherern darüber hinaus, ihren Versicherungsschutz günstiger anzubieten: Der Versicherungsnehmer zahlt wegen des reduzierten Risikos geringere Prämien. Die Selbstbeteiligung dient also den Interessen beider Parteien.

Inzwischen wappnen sich übrigens auch Rechtsschutzversicherer mit der Vereinbarung von Selbstbehalten vor den von „Streithanseln“ verursachten Kosten. Das kommt letztlich ebenfalls der Solidargemeinschaft der Versicherten zugute, indem es dazu beiträgt, möglichen Tariferhöhungen vorzubeugen.

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