Die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge wurde in Deutschland am 1. Dezember 1951 eingeführt. Damals verschickten die Behörden allerdings noch „Einladungen“ zur regelmäßigen Kfz-Überprüfung, der späteren Hauptuntersuchung, an die Halter. Doch viele von ihnen ignorierten die Aufforderung, wie der TÜV rückblickend berichtet. Und da es noch keine wirksamen Kontrollmechanismen gab und es an Personal dafür fehlte, blieb diese Verweigerungshaltung in der Regel ohne Folgen für den Autobesitzer, es sei denn, es kam aufgrund von technischen Mängeln am Fahrzeug zu Unfällen. Da damals die Unfallzahlen immer weiter deutlich stiegen – zunehmend auch wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen auf den Straßen –, kam schließlich zum 1. Januar 1961 die Einführung der Plakettenpflicht.

Mit der neuen Plakette konnte bzw. kann die Polizei Verkehrsteilnehmer, die ihrer Pflicht zur regelmäßigen technischen Untersuchung ihres Fahrzeugs nicht nachkamen, nun leicht an dem Siegel auf dem hinteren Kennzeichen erkennen. Denn das Siegel gibt den Monat an, in dem die nächste Überprüfung des Kraftfahrzeugs ansteht. Durch die schwarze Markierung an der Ziffer 12 lässt sich der Fälligkeitsmonat auch aus größerer Entfernung wahrnehmen. Die erste Plakette 1961 war noch weiß. Ab 1974 gilt das bis heute jährlich wechselnde Farbschema orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Wichtigster Grund für die Einführung der Plakette sei die Verkehrssicherheit auf den Straßen gewesen, stellt Prof. Jürgen Brauckmann, Unternehmensbereichsleiter Mobilität des TÜV Rheinland, fest. 

Und Sicherheit ist nach wie vor der wichtigste Aspekt bei der zweijährlichen HU: die eigene sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer. Die wichtigsten technischen Defizite, die als Unfallursache registriert werden, sind nach wie vor in den Bereichen Bereifung, Beleuchtung und Bremsen zu suchen, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Überwachungsgesellschaften hervorgeht. Diese Mängel aufzudecken, ist somit im Interesse aller Teilnehmer am täglichen Straßenverkehr.

Damit man ohne Sorge zur nächsten HU fahren kann, sollten Kraftfahrer an ihrem Fahrzeug zuvor selbst einige Punkte checken, speziell jene, die die Prüfer besonders im Visier haben. Wer eine solche Checkliste Punkt für Punkt durchgeht, kann der Hauptuntersuchung in der Regel entspannt entgegenblicken. 

Aber worauf achten die Überwachungsorganisationen bei einer HU? Da sind zunächst all die Dinge, die zum oder ins Auto gehören: Verbandkasten, dessen Haltbarkeitsdatum unbedingt zu kontrollieren ist, Warndreieck und Warnweste. Ferner alle Sitze, so sie ausbaubar sind, die Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos das Ladekabel.

Außerdem sollten Kraftfahrzeugeigner vor einem HU-Termin kontrollieren:

  • Ist das Autokennzeichen gut sichtbar und sicher befestigt?
  • Ist die Beleuchtung in Ordnung? Dies bedeutet, dass alle Lichter, Leuchten und Strahler am Fahrzeug funktionieren müssen, vor allem Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Blinker, Warnblinker, Rücklichter und Rückstrahler, Nebelschlussleuchte, Bremslichter und Kennzeichenbeleuchtung hinten.
  • Sind die Sicherheitsgurte funktionstüchtig? Denn beschädigte Gurte und Gurtschlösser werden von den Prüfern als erheblicher Mangel beanstandet.
  • Wird das Reifenprofil den gesetzlichen Vorgaben gerecht? Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter – Experten empfehlen jedoch bei Sommerreifen 3 und bei Winterreifen 4 Millimeter.
  • Erfüllen Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage ihre Aufgaben? 

Darüber hinaus sollte man:

  • Innen- und Außenspiegel am Fahrzeug checken.
  • Einen Blick auf die Kontrollleuchten im Fahrzeug werfen: Airbag, ABS etc. dürfen nicht dauerhaft leuchten, nur kurz beim Start.
  • Die Frontscheibe auf Schäden im Bereich über dem Lenkrad und allgemein auf Risse überprüfen.
  • Die Funktion der Hupe kontrollieren. 

Ganz wichtig darüber hinaus: Das Fahrzeug darf kein Öl oder andere Flüssigkeiten verlieren und der Auspuff muss dicht und darf nicht zu laut sein!

Zur HU sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, der frühere Fahrzeugschein, bei nicht zugelassenen Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der ehemalige Fahrzeugbrief, sowie bei technischen Änderungen am Fahrzeug – etwa für Tuningmaßnahmen – die entsprechenden Unterlagen und Nachweise mitzubringen.

So vorbereitet, sollte die nächste Hauptuntersuchung ihren Schrecken für Autofahrer verlieren.

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