Früher konnten auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen erhalten, um ein Fahrzeug zu überführen. Inzwischen stehen diese „roten Nummern“ jedoch nur noch Kfz-Händlern, -Herstellern oder -Werkstätten zur Verfügung. Otto Normalverbraucher, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug selbst abholen möchte, benötigt dafür entweder einen Transportanhänger oder eben ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Nummernschilder sind speziell für Probe- oder Prüfungsfahrten sowie für Fahrzeugüberführungen vorgesehen.

Damit die örtliche Kfz-Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zuweisen kann, wollen die dortigen Mitarbeiter neben einem gültigen Ausweis auch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer sehen. Diese sogenannte eVB-Nummer erhält man beim Abschluss einer ebenfalls erforderlichen Überführungsversicherung. Dabei handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, zusätzlicher Kaskoschutz muss mit dem jeweiligen Versicherer gesondert vereinbart werden. Sind diese Formalitäten alle erledigt, geht es zu einem Schildermacher, der das Nummernschild anfertigt, das anschließend in der Zulassungsstelle noch amtlich gestempelt wird.

An Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen fallen in der Regel einschließlich Bearbeitungsgebühr, Versicherung und Herstellen des Schildes rund 100 bis 130 Euro an. Auf dem Nummernschild ist der letzte Tag seiner Gültigkeit eingeprägt, der sich nach dem Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes richtet. Meist kann ein solches Überführungskennzeichen in einem Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden. Allerdings darf man das Nummernschild nur an einem Fahrzeug und nur für eine Probefahrt bzw. die Überführung verwenden. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob das betreffende Auto oder Motorrad gültige TÜV- und Abgasuntersuchungsplaketten hat.

Soll das betreffende Fahrzeug importiert werden, so ist bei Überführungen aus EU-Ländern zusätzlich zu dem Kurzzeitkennzeichen auch eine Grüne Versicherungskarte notwendig. Für Nicht-EU-Staaten gelten von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben.

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