Für das Verschrotten von Fahrzeugen gibt es spezialisierte Firmen, die sogenannten Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebe. Sie sorgen für eine umweltgerechte Beseitigung des ausrangierten Vehikels. Doch bevor das Auto seine letzte Fahrt dorthin antritt, muss es zuvor ordnungsgemäß „außer Betrieb gesetzt werden“, wie es in der Amtssprache korrekt heißt.

Für die Abmeldung des Fahrzeugs ist die Kfz-Zulassungsstelle der jeweiligen Kommune zuständig. Die Behörde verlangt hierfür die Zulassungsbescheinigung bzw. den Fahrzeugschein des Pkw. Außerdem sind alle amtlichen Kennzeichen vorzulegen, damit sie „entsiegelt“ werden können. Für diesen Verwaltungsvorgang werden in der Regel als Kosten rund acht Euro fällig.

Die Zulassungsbehörde informiert dann auch die Kfz-Versicherung von der erfolgten Abmeldung. Der Fahrzeughalter muss also nicht gesondert kündigen.

Altautos dürfen jedoch nur von zertifizierten Annahmestellen bzw. Verwertungsbetrieben zur Verschrottung angenommen werden. Diese Unternehmen verlangen für die umweltgerechte Entsorgung in der Regel rund 100 Euro pro Auto. Wer geschickt ist, kann allerdings für sein ausgedientes Fahrzeug möglicherweise noch einen Restwert heraushandeln. Die Entsorgungsbetriebe holen das zu verschrottende Auto auf Wunsch auch bei seinem Besitzer ab. Von diesen Firmen wird dann der sogenannte Verwertungsnachweis ausgestellt, mit dem bei der Zulassungsstelle die ordnungsgemäße Entsorgung des Altfahrzeugs nachgewiesen werden muss.

Wie die HUK-COBURG hinweist, sind die Automobilhersteller europaweit seit dem 1. Januar 2007 verpflichtet, die von ihnen hergestellten Fahrzeuge kostenfrei zurückzunehmen.

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