Demnach schnitten insbesondere Autos im Alter zwischen 8 und 11 Jahren besser ab. So ging der Anteil der 8 bis 9 Jahre alten Pkw mit erheblichen Mängeln um 2,6 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent zurück. Und bei den 10- bis 11-jährigen Wagen nahm dieser Wert sogar um 3,4 Punkte auf 24,8 Prozent ab. Daraus folgert der TÜV, dass sich die Langlebigkeit und Qualität der untersuchten Fahrzeuge verbessert hätten. Autos mit erheblichen Mängeln müssen entsprechend repariert und zu einer erneuten Prüfung vorgeführt werden.

Mit „geringen Mängeln“ schnitten laut dem aktuellen TÜV-Report 9,6 Prozent der untersuchten Fahrzeuge ab. Das entspricht einem Rückgang um 0,1 Prozentpunkte. Solche Autos bedürfen nicht eines neuerlichen Checks. Derweil bekamen 70,4 Prozent der Pkw bei der HU das Prädikat „ohne Mängel“. Der Anteil dieser Fahrzeuge legte somit im Vorjahresvergleich um 1,6 Punkte zu.

Trotz der positiven Zahlen mahnt der TÜV jedoch, dass in diesem Jahr immerhin jedes fünfte Fahrzeug mit ernsthaften Mängeln bei der HU aufgefallen sei. Dies bedeute eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, erklärt Geschäftsführer Bühler. Zudem seien in absoluten Zahlen rund 14.000 Fahrzeuge bei den Hauptuntersuchungen als „verkehrsunsicher“ durchgefallen. Diese Autos mussten sofort stillgelegt werden.

Die HU steht bei einem neuen Pkw erstmals nach drei Jahren an und wird ab dann alle zwei Jahre fällig. Auskunft über das Datum für den nächsten Zeitpunkt einer Überprüfung bei einer der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen gibt die Plakette auf dem hinteren Nummernschild eines Autos sowie dessen Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugschein). Aufgabe der Hauptuntersuchungen ist es, die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ von Fahrzeugen sicherzustellen.

Grundsätzlich soll die HU in dem auf Plakette bzw. in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Monat durchgeführt werden. Diese Frist darf nicht überzogen werden, ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Wer mehr als zwei Monate mit der HU in Verzug gerät, dem droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn der Verzug etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Wird die Frist für die Hauptuntersuchung um vier bis acht Monate überzogen, kann das 25 Euro kosten. Für ein Überziehen des HU-Termins um mehr als acht Monate können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt im Flensburger „Verkehrssünder-Register“ fällig werden.

Die häufigsten Gründe für nicht bestandene HU sind dem TÜV-Report zufolge Ölverlust und Mängel an der Beleuchtung des Fahrzeugs. Austretendes Öl an Motor oder Getriebe kommt demnach vor allem bei älteren Autos vor. Die Ölverluste geben insbesondere deshalb Anlass zu Beanstandungen, weil sie bei Fahrzeugen brandbeschleunigend wirken können und die Umwelt belasten. Daher dürfe man sich mit der Beseitigung solcher Undichtigkeiten nicht allzu viel Zeit lassen, auch wenn die Reparatur teuer sein könnte, betonen die technischen Überwachungsorganisationen.

Sie bemängeln zudem vielfach – ebenfalls häufig bei älteren Fahrzeugen – die Funktion der Beleuchtung von Kraftfahrzeugen, speziell der Rück- und Bremslichter. Beim vorderen Abblendlicht wird demnach oftmals nicht nur die Funktion, sondern auch die Einstellung der Scheinwerfer moniert. Weitere Mängel, die öfter dazu führen, dass die neue TÜV-Plakette verweigert wird, sind abgenutzte Bremsscheiben oder Defekte an den Bremsleitungen.

Um der zunehmenden Digitalisierung der Fahrzeugtechnik, dem Trend zur Elektromobilität und den gestiegenen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge gerecht zu werden, plädiert der TÜV-Verband für eine Modernisierung der HU. So sollen in die Hauptuntersuchung zusätzliche Prüfpunkte für digitale Steuerungssysteme, sicherheitsrelevante Datenanalysen und neue Abgasmessungen aufgenommen werden. Unter anderem fordert der Verband hierzu, den Prüfern Zugang zu den umweltrelevanten Daten der Fahrzeuge zu verschaffen, damit sie Schäden und Manipulationen an der Abgasaufbereitung besser erkennen können.

Darüber hinaus setzt sich der TÜV-Verband für eine Weiterentwicklung der digitalen HU ein. Er bemängelt in dem Zusammenhang, dass die Sachverständigen bisher lediglich prüfen dürften, ob bestimmte Komponenten wie etwa das Notrufsystem eCall oder Software-Updates für die Abgasreinigung vorhanden sind. Stattdessen sollten aus Sicht des Verbandes auch Funktionsprüfungen von digital gesteuerten Systemen wie Notbrems- oder Spurhalteassistenten fester Bestandteil der Hauptuntersuchung werden. Für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten schlägt der TÜV-Verband eine TrustCenter-Lösung vor, bei der Informationen in verschlüsselter und datenschutzkonformer Form auf die Server einer neutralen Institution übertragen werden.

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