Rein statistisch kommt es hierzulande alle zweieinhalb Minuten zum Zusammenstoß eines Autos mit einem Wildtier. Der AvD gibt die Zahl der jährlichen Wildunfälle mit rund 200.000 an. Der dabei entstehende Schaden wird auf deutlich mehr als 400 Millionen Euro veranschlagt.

Auf die Gefahr eines Wildunfalls kann man sich zwar durch besonders vorausschauendes und vorsichtiges Fahren einstellen. Doch auch so lässt es sich nicht ausschließen, dass auf der Straße vor einem plötzlich ein Wildtier auftaucht. Dann sollte der Fahrer kontrolliert abbremsen, gegebenenfalls das Fernlicht ausschalten, laut hupen und das Lenkrad möglichst gerade halten, empfehlen Experten. Von Ausweichmanövern raten sie kategorisch ab. Begründung: Ein kontrollierter Aufprall ist besser als ein Ausweichmanöver, bei dem der Fahrer schnell die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren und ins Schleudern geraten kann. Denn dann endet die Fahrt im schlimmsten Fall an einem Baum oder im Gegenverkehr.

Ist es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen, sollte der Autofahrer immer die Polizei rufen, um sich von den Beamten eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Die hilft bei der Schadensregulierung. Diese wird auch erleichtert, wenn der Fahrer die Schäden an seinem Fahrzeug möglichst genau dokumentiert, am besten mit Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven, aber auch von dem Tier sowie den Unfallspuren am Auto. Letztere sollten am Fahrzeug bleiben, bis die Versicherung gegebenenfalls den Schaden begutachtet hat.

Verletzte Tiere dürfen auf keinen Fall angefasst werden, da sie sich zur Wehr setzen und so Verletzungen verursachen können. Aber auch von toten Tieren lässt man tunlichst die Finger, um mögliche Ansteckungen, etwa mit Tollwut, auszuschließen.

Für die Regulierung eines Wildunfalls ist die Teilkaskoversicherung zuständig – wenn es sich um einen Unfall mit sogenanntem Haarwild handelt. Zu dieser Gattung zählen unter anderem Wildschweine, Rotwild, Feldhasen und Füchse. Die Versicherung leistet übrigens auch dann, wenn der Fahrer einem großen Tier nur auswich und dabei verunglückte. Grundsätzlich sollten Wildunfälle der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden.

Versucht ein Kraftfahrer allerdings ein Kleintier auf der Fahrbahn zu schützen, indem er heftig „in die Eisen steigt“, begeht er aus Sicht des Gesetzes eine unerlaubte Vollbremsung. Dann droht ihm für seine Fürsorge für Kaninchen, Igel etc. eine Mitschuld, wenn es durch das Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Wer einem Kleintier ausweicht und dabei verunfallt, hat überhaupt keinen Anspruch an seine Versicherung. Motorradfahrer hingegen, die auch durch ein kleines Tier schon zu Sturz kommen können, sollten versuchen diesem Hindernis auszuweichen, raten die Experten.

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