Diejenige, die am häufigsten missachtet wird, lautet: Busse des Linienverkehrs sowie entsprechend gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, dürfen nicht überholt werden. Kommt ein solcher Bus mit laufendem Warnblinker an dem Haltepunkt zum Stillstand, müssen Autofahrer ihr Fahrtempo auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren, wenn sie den Bus passieren wollen. Das bedeutet, höchstens sieben km/h sind erlaubt! Und was offenbar die Meisten nicht wissen – Gleiches gilt für den Gegenverkehr, es sei denn, die beiden Fahrstreifen sind baulich voneinander getrennt. Schritttempo beim Vorbeifahren ist ebenfalls nur gestattet, wenn sich die Haltestelle für Bus oder Straßenbahn in der Fahrbahnmitte befindet.

Stoppt ein Bus ohne eingeschaltete Warnlichter an einer Haltestelle, verlangt die Straßenverkehrsordnung keine Geschwindigkeitsbegrenzung, außer der jeweils ohnehin vorgeschriebenen. Dennoch sind Autofahrer gefordert, so vorsichtig zu überholen, dass ein- und aussteigende Passagiere keinesfalls behindert oder gefährdet werden. Hierzu ist beim Passieren des Busses das Fahrtempo ebenfalls entsprechend anzupassen und grundsätzlich auf ausreichenden Abstand zu achten.

Besondere Vorsicht sollten Autofahrer bei Schulbussen walten lassen. Diese sind als solche mit einem orangefarbenen, viereckigen Hinweisschild, auf dem zwei Kinder abgebildet sind, gekennzeichnet. Für die übrigen motorisierten Verkehrsteilnehmer heißt das, noch mehr Aufmerksamkeit an den Haltestellen und erst recht Fuß vom Gas.

Will ein Linien- oder Schulbus die Haltestelle wieder verlassen und sich in den Verkehr einfädeln, haben Autofahrer ihm dies zu ermöglichen.

Für Reise- und Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand stoppen, gelten keine besonderen Bestimmungen. Sie dürfen ganz normal überholt werden, allerdings auch nur mit der allgemein geforderten Vorsicht und Rücksichtnahme im Verkehr.

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