
Doch wann muss man als Autofahrer Winterbereifung auf seinem Fahrzeug haben? In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt eine sogenannte situative. Sie besagt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf, wie der ADAC erläutert. Grundsätzlich orientieren sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer an der Faustformel „O bis O“, das heißt, sie fahren von Oktober bis Ostern (O bis O) mit Winterreifen. Das ist allerdings nur ein grober Hinweis, der rechtlich keine Relevanz hat, wie der Automobilclub betont.
Die Winterreifenpflicht gilt übrigens nicht für Anhänger. Dennoch rät der ADAC, sicherheitshalber bei Anhängern ebenfalls geeignete Reifen zu verwenden. Ausgenommen von der Verpflichtung sind ferner sogenannte Einspur-Kraftfahrzeuge, wie etwa Motorräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Doch auch für diese Fahrzeuge gibt es Auflagen, was ihre Nutzung bei Eis und Schnee anbetrifft: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug, für das die Ausnahme von der Winterreifenpflicht gilt, mit Sommerreifen fahren will, muss über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten, so der ADAC. Dazu gehört demnach auch, vor jeder Abfahrt zu prüfen, ob es überhaupt erforderlich ist, die geplante Fahrt durchzuführen, etwa weil das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zudem darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Mit „Alpine“-Symbol wintertauglich
Die situative Winterreifenpflicht gilt bei einem Auto übrigens dann als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind. Als solche werden im rechtlichen Sinn auch sogenannte Ganzjahresreifen akzeptiert, wenn sie das „Alpine“-Symbol aufweisen: ein Berg-Piktogramm mit einem Schneeflockensymbol auf der Reifenseitenwand. Dieses Signet besagt, dass der betreffende Reifen die Anforderungen an Winter- oder eben auch Ganzjahresreifen erfüllt. Seit Oktober 2024 reicht dafür in Deutschland das ältere M+S-Symbol nicht mehr aus.
Mit Sommerreifen auf verschneiten oder vereisten Straßen unterwegs zu sein, ist jedoch nicht nur gesetzeswidrig und wird mit Bußgeldern ab 60 Euro und Punkten in Flensburg bestraft. Es ist darüber hinaus riskant und kann – abgesehen von den Strafzahlungen – auch weitere teure Folgen haben, wie der BdV mahnt. Denn kommt es bei Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte zu einem Unfall mit Sommerreifen, prüft der Kaskoversicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ist das der Fall, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern, weist der BdV auf die möglichen finanziellen Folgen eines Verstoßes gegen die situative Winterreifenpflicht hierzulande hin.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb beim Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet, rät die Interessenvertretung der Versicherten. Dann werde auch bei einem solchen Regelverstoß nicht gekürzt. „Allerdings sollte niemand diesen Schutz als Einladung verstehen, bei Eis und Schnee auf Sommerreifen zu setzen. Wintertaugliche Reifen sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen“, betont BdV-Expertin Bobell.
In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen den Schaden der gegnerischen Partei demnach zwar grundsätzlich. Sie kann aber den Verursacher oder die Verursacherin in Regress nehmen – und zwar bis zu 5.000 Euro. Denn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung gilt als sogenannte Obliegenheitsverletzung, also als ein Verstoß gegen die Pflichten des Versicherungsnehmers, wie der BdV erläutert.
Teilweise abweichende Regelungen im Ausland beachten!
Doch nicht nur für Fahrten hierzulande sollten sich Fahrzeuglenkerinnen und-lenker über die Vorschriften zur Winterbereifung klar sein. Insbesondere für Winter-(Sport)-Urlauber, die außerhalb Deutschlands schneereiche (Ski-)Regionen etwa in den Alpen ansteuern, ist es ratsam, sich über die Regeln für Winterreifen und Schneeketten in anderen Ländern zu informieren. Denn die unterscheiden sich auch in den europäischen Nachbarstaaten teilweise von den hiesigen, wie der ADAC hinweist.
Demnach besteht in Österreich keine generelle Winterreifen-Pflicht für die Wintermonate, aber – wie in Deutschland auch – eine Auflage, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Dies gilt vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss unter Umständen ziemlich tief in die Tasche greifen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen.
In der Schweiz gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifen-Pflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer bzw. der Fahrerin zudem eine erhebliche Mithaftung. Eine Schneeketten-Pflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden, wie der ADAC berichtet.
In Italien wiederum sind die Bestimmungen zu Winterbereifung landesweit nicht einheitlich, vielmehr kann jede Provinz selbst über entsprechende Regelungen entscheiden. In weiten Teilen Italiens bestehe keine generelle Winterreifen-Pflicht, erläutert der ADAC. Allerdings könne die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Gleiches gilt demnach für Schneeketten.
In der Provinz Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterausrüstung unterwegs sein. Auf der Brennerautobahn A22 sowie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bozen gilt vom 15. November bis zum 15. April sogar eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungs-Pflicht, wie der Autoclub ausführt. Im Aosta-Tal besteht diese vom 15. Oktober bis zum 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern bis zu 345 Euro rechnen.
Und in Frankreich gilt zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres in zahlreichen Departements eine Winterreifen-Pflicht für Bergregionen. Innerhalb dieser Zonen haben Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer während der Winterperiode – mit wenigen Ausnahmen – permanent Winterreifen zu benutzen. Durch entsprechende Beschilderung kann außerdem kurzfristig für andere Straßen oder Regionen eine Winterreifen-Pflicht angeordnet werden. Die französische Polizei bestraft laut ADAC Verstöße gegen die Ausrüstungs-Pflicht mit einer Geldbuße von 135 Euro. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.