Der Motorradhelm ist wichtiger Bestandteil der Schutzausrüstung von Motorradfahrern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer eingeführt. Die besagt laut StVO, dass die Fahrer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h während der Fahrt einen „geeigneten“ Schutzhelm zu tragen haben. Das gilt genauso für die Mitfahrer. 1978 wurde hierzulande die Helmpflicht für Mopedfahrer eingeführt, seit 1985 müssen auch Mofafahrer während der Fahrt einen Helm aufsetzen. In den europäischen Nachbarländern ist es ebenfalls untersagt, ohne einen zugelassenen Schutzhelm mit dem Motorrad unterwegs zu sein. Dabei gibt es allerdings Unterschiede im Detail, die man sich als Biker vor einer Fahrt ins Ausland anschauen sollte.

Als „geeignet“ sieht der deutsche Gesetzgeber grundsätzlich Schutzhelme an, die nach der ECE-Norm-22-05 (Economic Comission of Europe) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem entsprechenden Genehmigungssignet gekennzeichnet sind. Allerdings sind hierzulande inzwischen auch andere Prüfzeichen zulässig. Die ECE-Norm gilt dagegen für die gesamte EU. Besonders streng wird übrigens die Einhaltung der Helmvorschriften in Italien kontrolliert: Bei Verstößen dagegen droht ein saftiges Bußgeld von bis zu 300 Euro und im Worst Case die Beschlagnahmung des Motorrades für 60 Tage. Für alle bei der Beschlagnahme entstehenden Kosten hat der Biker aufzukommen.

Eigentlich sollte es jedoch im Interesse eines jeden Motorradfahrers – oder Beifahrers – liegen, nicht ohne einen funktionstüchtigen Helm auf Tour zu gehen. Denn der Schutzhelm ist die elementare Risikovorsorge beim Biken. Das belegen Statistiken sehr nachdrücklich: Sie weisen nämlich aus, dass bei rund 40 Prozent der Motorradunfälle dem Fahrer ein Schädel-Hirn-Trauma droht. Der Helm hat also eine wichtige Schutzaufgabe und kann sogar Leben retten.

Um diese Schutzaufgabe ohne Einschränkung erfüllen zu können, darf der Motorradhelm allerdings nicht zu alt sein – oder andersherum, er sollte nach einer bestimmten Zeit erneuert werden. Als Faustregel gilt hierbei: Alle fünf bis sechs Jahre ist der Kauf eines neuen Helms mehr als ratsam. Das gilt unabhängig davon, wie der Helm rein optisch daherkommt. Nach einem überstandenen Sturz oder Unfall sollte man sich ohnehin sicherheitshalber beim Zubehörhändler seines Vertrauens nach einem neuen Helm umschauen. Denn die Materialstruktur der Außenschale kann im schlechtesten Fall schon beeinträchtigt werden, wenn der Helm von einem Möbelstück herunterfällt. Die Risse, die dabei gegebenenfalls entstehen, sind häufig mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, können aber die Schutzwirkung des Helms erheblich beeinträchtigen.

Bei der Auswahl der neuen „Kopfbekleidung“ hat der Biker inzwischen die Qual der Wahl, so reichhaltig ist das Angebot an zugelassenen Motorradhelmen. Der Vorteil neuerer Helme besteht häufig in einem geringeren Gewicht. Grundsätzlich sollte man sich beim Kauf eines Motorradhelms Zeit lassen und den neuen „Hut“ in aller Ruhe anprobieren.

Ratsam ist es, die infrage kommenden Helme im Geschäft jeweils wenigstens zehn Minuten lang auf dem Kopf zu behalten. Denn nur so lässt sich feststellen, ob sie korrekt und fest sitzen, ohne zu drücken. Noch besser ist eine Probefahrt, um zudem die Geräuschentwicklung des jeweiligen Helms und seine Aerodynamik unterwegs zu testen. Unabhängig davon gilt: Eine helle, kontrastreiche Farbgebung des Motorradhelms macht ihn auffälliger. In dieser Hinsicht gilt, je mehr, desto besser! Denn damit nimmt die Gefahr ab, als Motorradfahrer im Verkehr übersehen zu werden.

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