Doch ungeachtet der Risiken, die von einer schlechten Beleuchtung am Zweirad insbesondere für das eigene Wohlergehen ausgehen, widmen zahlreiche Radfahrer diesem Thema immer noch viel zu wenig Aufmerksamkeit, wie Verkehrsverbände und Versicherungen einhellig kritisieren. Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) trifft dies auf rund 40 Prozent der Radler zu. Dabei gibt es für die Lichtausstattung eines Fahrrads klare gesetzliche Regeln.

So schreibt Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass Fahrräder mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein müssen. Zusätzlich soll jedes Fahrrad mit einem weißen Rückstrahler vorne ausgerüstet sein. An ihrer Rückseite haben Fahrräder eine rote Schlussleuchte sowie einen roten Rückstrahler aufzuweisen. Verpflichtend vorgeschrieben sind ebenfalls gelbe Reflektoren in den Pedalen. Zur Sicherheits-Grundausstattung eines Fahrrades gehören ferner entweder zwei gelbe Rückstrahler oder ein ringförmiger, reflektierender Streifen in den Reifen. Hierbei rät der ADFC zu den Reflexstreifen, weil die im Gegensatz zu den gelben Speichenreflektoren nicht verloren gehen können.

Im Vergleich zu früher, als die meisten Fahrräder noch mit einem Reifendynamo und Glühlämpchen ausgestattet waren, hat der Fortschritt auch um die Fahrradbeleuchtung keinen Bogen gemacht. Zwar sind inzwischen auch batteriegespeiste Beleuchtungssysteme erlaubt, doch die Experten raten immer noch zum Dynamo, weil er fest installiert, ständig verfügbar und wartungsarm ist. Auf der Höhe der Zeit sind inzwischen jedoch nicht mehr die altbekannten Seitenläufer-Dynamos, die an der Reifenflanke mitlaufen, sondern Stromerzeuger, die in die Radnabe eingebaut sind. Die funktionieren nämlich immer, wie der ADFC herausfand, auch bei Regen und Schnee. Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung wiederum hat den Nachteil, dass man ständig den Ladezustand von Akkus bzw. Batterien im Auge haben muss. Sonst kann einem während der Fahrt das Licht ausgehen.

Als Alternative zu den herkömmlichen Birnchen in den Fahrradlampen empfehlen Experten nun LED-Leuchten. Denn sie gelten als wesentlich zuverlässiger als die alten Birnchen, deren Haltbarkeit allein schon durch die Erschütterungen beim Fahren verkürzt wurde.

Laut StVZO muss die Beleuchtung am Rad auch „fest angebracht“ sein. Diese Formulierung sorgt auch heute noch für Verwirrung. Gemeint ist damit, dass sich die Rad-Beleuchtung Lampe während der Fahrt nicht lösen oder verstellen darf.

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