Grundsätzlich sollten Kraftfahrzeuge in Herbst und Winter auch tagsüber immer mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs zu sein, raten Verkehrsverbände. Denn so wird man in jedem Fall von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Für Motorradfahrer ist Beleuchtung bei Tag deshalb ohnehin vorgeschrieben. In bestimmten europäischen Ländern wie Dänemark, Italien, Polen und Tschechien gilt das ganze Jahr über eine Lichtpflicht bei Tag. Andere Staaten wiederum, wie Kroatien und Bulgarien, schreiben Tagfahrlicht bzw. das Fahren mit Abblendlicht nur im Herbst und Winter vor. Auch hierzulande raten Sicherheitsexperten, bei fehlendem Tagfahrlicht bereits tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.

Eine Gefährdung besonderer Art für Verkehrsteilnehmer stellt speziell im Herbst plötzlich auftretender Nebel dar. Davon zeugen die sich dann häufenden Warnmeldungen im Verkehrsfunk und leider auch die vielen Unfälle, bei denen Kraftfahrer von Nebel überrascht wurden. Dies spiegelt sich in Erhebungen des ADAC wider, der in den vergangenen drei Jahren einen stetigen Zuwachs nebelbedingter Unfälle registrierte. Demnach verursachte Nebel allein im vergangenen Jahr 456 Unfälle mit Personenschaden, bei denen 182 Menschen schwer verletzt wurden. Das macht deutlich, wie sehr es bei solchen Witterungsverhältnissen auf ein angepasstes Verhalten der Kraftfahrer ankommt, um auch dann sicher unterwegs zu sein.

Dazu gehört vor allem, besonders vorsichtig, konzentriert und jederzeit bremsbereit zu fahren. Ferner sollte man – noch mehr als sonst auch – auf ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann achten. Zudem empfiehlt sich ebenfalls tagsüber, gezielt das Abblendlicht einzuschalten. Damit wird nämlich auch die Gefahr ausgeschlossen, dass bei Fahrzeugen mit Beleuchtungsautomatik diese den Nebel nicht erkennt. Denn die Lichtsensoren dieser elektronischen Helfer können nur zwischen hell und dunkel unterscheiden. Das kann zur Folge haben, dass die Technik bei Nebel im ungünstigen Fall kein Licht einschaltet.

Bei Fahrten im Nebel dürfen ebenfalls die Nebelscheinwerfer am Fahrzeug zugeschaltet werden. Das gilt übrigens auch für den Fall schlechter Sicht, also etwa bei heftigem Regen oder Schneefall. Anders sieht es mit der Nebelschlussleuchte aus, die mit ihrem hellen Licht den nachfolgenden Verkehr warnen soll. Sie darf wegen ihrer Blendwirkung erst in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt. Um diese Entfernung besser einschätzen zu können, empfiehlt sich eine Orientierung an den Leitpfosten am Straßenrand: Sie sind immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. Wer die Nebelschlussleuchte ohne entsprechenden Anlass verwendet, muss mit einem Bußgeld von 10 bis 25 Euro rechnen – auch wenn nur vergessen wurde, diese Zusatzbeleuchtung wieder auszuschalten. Und, was viele Autofahrer offenbar häufig übersehen: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h!

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