Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt unmissverständlich vor, dass alle Fahrer die Beleuchtung an ihrem Fahrzeug so früh einzuschalten haben, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern ohne Probleme gesehen werden können. Das bedeutet: Nicht nur in der Dämmerung und in der Dunkelheit ohnehin müssen Autofahrer mit Abblendlicht unterwegs sein. Auch bei schlechteren Sichtverhältnissen als normal sollten sie diese Lichtquelle bereits bewusst nutzen. Hierbei allein auf eine möglicherweise vorhandene Automatikfunktion der Fahrzeugbeleuchtung zu vertrauen, reicht nicht aus.

Vielen Autofahrern ist in diesem Zusammenhang nicht bewusst, dass beim Betätigen des sogenannten Tagfahrlichts nur die Fahrzeugfront beleuchtet wird, das Heck bei dieser Einstellung jedoch im Dunkeln bleibt. Deshalb muss das Abblendlicht bei ungünstigen Sichtverhältnissen für bessere aktive und passive Sicht sorgen – vorne wie hinten. Um sicherzugehen, dass die Fahrzeugbeleuchtung auch einwandfrei funktioniert, empfiehlt sich ein Lichttest, wie er unter anderem vom ADAC angeboten wird. Denn bei ohnehin schlechter Sicht kann eine falsch eingestellte Leuchtweite auch für Gefahr sorgen.

Das Motto „gut sehen und gesehen werden“ gilt in der dunkleren Jahreszeit jedoch nicht nur für Fahrzeuglenker, sondern gleichermaßen für Radfahrer und für Fußgänger. Erstgenannte haben gleichfalls für eine funktionstüchtige Beleuchtung ihres Gefährts Sorge zu tragen. Und für beide Gruppen gilt: In der dunklen Jahreszeit die eigene Sichtbarkeit nicht auch noch durch dunkle, farblose Bekleidung verschlechtern! Man muss sich aus Sicherheitserwägungen ja nicht gleich grell-bunt kostümieren – helle Kleidungsstücke, gegebenenfalls ergänzt durch weithin reflektierende Warnaccessoires, machen ihre Träger für andere Verkehrsteilnehmer jedoch früher erkennbar.

Eigentlich sollte der Hinweis inzwischen unnötig geworden sein, dass bei schlechten Sichtbedingungen auch eine vorsichtigere, vorausschauende und defensive Fahrweise gefordert ist, meint die HUK-COBURG. Wenn sich mehr Verkehrsteilnehmer an diese Maxime halten und gleichzeitig auf ihre eigene Sichtbarkeit achten würden, könnte die Zahl der Verkehrsunfälle in Herbst und Winter weiter verringert werden, betont der Kfz-Versicherer. So ließe sich auch manchem „Herbst-Blues“ entgegenwirken.

Links

Den Recherche-Tipp jeden Mittwoch als E-Mail

Hinweise zum Datenschutz: Bei der Anmeldung werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Die Austragung aus unseren Verteilern ist jederzeit mit einer formlosen E-Mail an info@goslar-institut.de möglich.