Bahnübergänge kommen für die Straßenverkehrsteilnehmer in der Regel nicht überraschend. Denn sie werden mit entsprechenden Hinweisen frühzeitig angekündigt. Zum einen weisen die Zeichen „Bahnübergang“ bzw. „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ auf die kommende Verkehrswegekreuzung hin. Zum anderen befinden sich vor dem Bahnübergang weiß-rote Baken am Fahrbahnrand: Die mit drei Strichen stehen in 240 Metern Entfernung zu dem Übergang, bei zwei Strichen sind es nur noch 160 Meter Abstand und bei einem 80 Meter. Diese Baken sollen vor allem den Kraftfahrern signalisieren: Tempo drosseln! Denn wer sich einem Bahnübergang nähert, fährt am besten langsam, aufmerksam und jederzeit bremsbereit. Auf gar keinen Fall sollten vorsichtig fahrende Fahrzeuge noch überholt werden.

Direkt vor dem Bahnübergang weist dann das sogenannte Andreaskreuz mit den beiden gekreuzten rot-weißen Balken darauf hin, dass der Schienenverkehr immer Vorrang hat. Das heißt: Nähert sich ein Schienenfahrzeug, wenn die Schranken sich senken oder bereits unten sind, wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt oder wenn der Übergang – aus welchen Gründen auch immer – nicht zügig überquert werden kann, muss vor dem Andreaskreuz gewartet werden. Der absolute Vorrang der Schienenfahrzeuge ist nicht zuletzt dadurch begründet, dass ein Zug, der mit 100 km/h unterwegs ist, einen Bremsweg von rund 1.000 Metern bis zum Anhalten benötigt. Damit ist es einem Zugführer verständlicherweise kaum möglich, beim Auftauchen eines unerwarteten Hindernisses rechtzeitig zu bremsen. Zum Vergleich: Ein Pkw dagegen sollte aus der gleichen Geschwindigkeit bereits nach rund 100 Metern zum Stehen kommen.

Weil Fehler an einem Bahnübergang deshalb sehr schnell lebensbedrohlich sein können, ist es unbedingt erforderlich, die Verhaltensvorschriften für diese Verkehrswegekreuzungen strikt einzuhalten: So sind die Warnlichter stets zu beachten, auch wenn die Schranke noch oben und kein Schienenverkehr in Sicht ist. Rotlicht bedeutet in jedem Fall anhalten! Auch unter einer sich senkenden Schranke darf man nicht noch „durchhuschen“, geschweige denn heruntergelassene Halbschranken umfahren. Letzteres ist übrigens die häufigste Unfallursache an Bahnübergängen. Absolut ausgeschlossen ist ebenfalls, auf einem Bahnübergang anzuhalten. Grundsätzlich gilt auch für Fußgänger und Radfahrer, Bahnstrecken niemals abseits der dafür vorgesehenen Übergänge zu überqueren.

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