Doch ist sich auch jeder Autofahrer sicher, wie er sich an einer Ampel korrekt zu verhalten hat? Eine Auffrischung der einschlägigen Kenntnisse kann sicher nicht schaden. Häufig gibt es schon Diskussionen bei der Frage, wann eine Gelb zeigende Ampel noch passiert werden darf. Zu diesem Thema sind mitunter die abenteuerlichsten Vorstellungen zu vernehmen. Fakt ist jedoch: Grundsätzlich ist das Überqueren einer gelben Ampel ebenfalls nicht erlaubt. Verstöße gegen diese Regel können mit einem Verwarngeld geahndet werden – vorausgesetzt der Fahrer konnte noch rechtzeitig gefahrlos bremsen. Das wäre zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn etwa das nachfolgende Fahrzeug so dicht auffährt, dass es bei einem heftigen Bremsmanöver zu einem Unfall kommen könnte. Den hätte allerdings der Hintermann wegen mangelnden Sicherheitsabstands zu verantworten.

Doch ungeachtet dessen: Die Straßenverkehrsordnung ordnet prinzipiell an, auch vor einer Ampel in der Gelbphase anzuhalten. Zu den in Zusammenhang mit gelben Ampeln häufig zitierten Zeit-Abstand-Relationen, innerhalb derer man auch bei Gelb noch passieren dürfen soll, ist festzuhalten: Eine Gelbphase hält bei vorgeschriebenem Tempo 50 km/h in der Regel drei Sekunden lang an. Bei erlaubten 60 km/h verlängert sich die Gelbphase auf vier und bei 70 km/h auf fünf Sekunden. Damit soll Autofahrern, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ermöglicht sein, rechtzeitig vor der Ampel stoppen zu können.

Unsicher reagieren etliche Autofahrer auch immer noch auf den grünen Pfeil, der an manchen Ampeln das Rechtsabbiegen trotz Rotlicht erlaubt. Hier hat der Fahrer anzuhalten und sich zu vergewissern, ob anderem Verkehr Vorfahrt einzuräumen ist. Erst nach dem Stopp darf die rote Ampel passiert werden. Wer vor dem Abbiegen nicht hält, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Deutlich mehr kostet es, eine rote Ampel ohne Grünpfeil zu passieren. Die Strafe dafür ist gestaffelt, je nachdem wie lange die Ampel beim Überfahren schon Rot zeigte. Geschieht dies innerhalb einer Sekunde, sind wenigstens die bereits erwähnten 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn man erwischt wird. Gehen mit dem Missachten des Rotlichts innerhalb dieser Zeitspanne eine Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, erhöht sich die Buße bis auf 240 Euro zuzüglich eines möglichen Fahrverbots und Eintrags ins Zentralregister. Deutlich teurer wird ein sogenannter „qualifizierter“ Rotlichtverstoß, der vorliegt, wenn eine Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Ein solches Vergehen kann bis zu 360 Euro kosten, gegebenenfalls zuzüglich Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.

Abgesehen vom Vermeiden einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer spricht also noch mehr dafür, rote Ampeln nicht als lästigen Versuch, das eigene Fortkommen zu behindern, zu ignorieren.

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