Anhand einer Faustformel lässt sich jedoch ziemlich leicht selbst berechnen, ob der Abstand zum Vordermann ausreicht: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Autofahrer einen Sicherheitsabstand in Metern einhalten, der den halben Wert der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit beträgt. Das bedeutet: Die Hälfte der Km/h, die der Tacho anzeigt, entspricht dem Sicherheitsabstand, der zum vorausfahrenden Fahrzeug bestehen sollte. Oder konkret: Bei Landstraßengeschwindigkeit 100 müssen 50 Meter Abstand zum Vordermann eingehalten werden. Alles darunter ist zu eng!

Für die wichtigsten Geschwindigkeitsvorgaben gelten somit die folgenden Regeln: 

  • innerorts mit 50 km/h sind 15 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten,
  • außerorts mit 100 km/h: 50 Meter zum Vordermann und 
  • außerorts mit 130 km/h sollten 65 Meter zwischen dem eigenen und dem Fahrzeug vor einem liegen.

Wem es schwerfällt, die Distanz nach vorn richtig abzuschätzen, der kann sich auf Autobahnen und Landstraßen an den Leitpfosten neben der Fahrbahn orientieren: Sie sind in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestellt. Deshalb können sie als Referenz zum Abschätzen des Sicherheitsabstands dienen.

Moderne Autos verfügen häufig über entsprechende Assistenzsysteme, die den Fahrer warnen, sobald der Abstand nach vorn zu gering wird. Dann ertönt ein akustisches Signal und/oder ein visueller Warnhinweis erscheint im Display. Weitergehende Abstandstempomaten bremsen das Fahrzeug sogar selbsttätig ab, wenn man dem Vordermann zu sehr „auf die Pelle rückt“. So sollen diese Systeme den Fahrer entlasten und Auffahrunfälle verhindern. Abstandsassistenten nach dem aktuellen Stand der Technik können das Fahrzeug übrigens nicht nur abbremsen, sondern bei Bedarf auch beschleunigen, etwa wenn sich ein Stau auflöst. Diese Systeme erkennen automatisch alle kritischen Situationen und reagieren darauf mit Abbremsen oder gegebenenfalls wieder Gas geben.

Verkehrssicherheitsexperten warnen Autofahrer allerdings davor, sich „blind“ auf diese unterstützenden Systeme zu verlassen. Denn sollte der Fahrerassistent versagen, wird letztlich immer noch der Fahrer für mögliche verursachte Schäden verantwortlich gemacht.

Der Gesetzgeber hat die Vorgaben zum Sicherheitsabstand zum Vordermann eingeführt, um Auffahrunfällen und damit verbundenen Personenschäden vorzubeugen. Denn wenn diese notwendige räumliche Distanz zu anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr nicht eingehalten wird, erhöht sich das Unfallrisiko signifikant. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes soll 2021 jeder zehnte Unfall mit Personenschaden auf nicht ausreichenden Abstand zurückzuführen gewesen sein. Und laut Statistik ist Fehlverhalten aufgrund von nicht korrekt eingehaltenem Sicherheitsabstand mit dem Auto die dritthäufigste Ursache für Verkehrsunfälle in Deutschland. Dementsprechend streng ahndet der Gesetzgeber Verstöße gegen die Regeln zum Sicherheitsabstand nicht nur mit hohen Geldstrafen, sondern auch mit Punkten im Flensburger Zentralverkehrsregister bis hin zum Fahrverbot.

Und Vorgaben zu Sicherheitsabständen gibt es nicht nur für Autos den Vordermann betreffend. Auch zu Fußgängern, Radfahrern und Elektro-Kleinstfahrzeugen (wie E-Scootern) haben Kraftfahrer einen seitlichen Mindestabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren von innerorts mindestens 1,5 Metern und außerorts mindestens 2 Metern einzuhalten. Grundsätzlich haben sich in der Rechtsprechung folgende Werte zum seitlichen Sicherheitsabstand durchgesetzt: Dieser sollte zu einspurigen Fahrzeugen mindestens eineinhalb Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen einen Meter und zu Linien- und Schulbussen zwei Meter.

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