Wie sich in der Befragung weiter herausstellte, besteht jeder vierte Autofahrer nicht darauf, dass die rückwärtigen Passagiere während der Fahrt die Sicherheitsgurte anlegen. Und das, obwohl Untersuchungen immer wieder die Bedeutung des Sicherheitsgurts für die Gesundheit und das Leben von Autoinsassen verdeutlichen. So schätzt der Europäische Rat für Verkehrssicherheit, dass allein im Jahr 2012 europaweit rund 8.600 Todesfälle durch das Tragen von Sicherheitsgurten hätten vermieden werden können. Der Rat berichtet zudem, dass von den 1.900 Menschen, die im Jahre 2013 auf europäischen Autobahnen ihr Leben ließen, mehr als 60 Prozent nicht angeschnallt waren.

Als Ursache für die Nachlässigkeit beim Gurten auf dem Rücksitz sehen Experten vor allem zwei Irrtümer an. Zum einen glauben viele Verkehrsteilnehmer, dass für die hinteren Sitze hierzulande keine Anschnallpflicht besteht. Dabei ist es in Deutschland seit 1984 gesetzlich vorgeschrieben, im Auto den Sicherheitsgurt zu benutzen – auch hinten. Seit Mai 2006 besteht auch europaweit eine solche Gurtpflicht. Dennoch vermeiden immer noch zu viele Autoinsassen das Anlegen des Gurtes, zum Teil aus Nachlässigkeit, zum Teil aber auch weil er ihnen lästig oder unbequem ist.

Zudem sind viele Fahrzeuginsassen davon überzeugt, auf dem Rücksitz auch ohne Gurt sicher aufgehoben zu sein. Insbesondere innerorts und bei niedrigen Geschwindigkeiten meinen sie, sich im Notfall mit den Armen an den Vordersitzen abstützen zu können. Ein weiterer Irrglaube, wie Verkehrssicherheitsexperten warnen. Denn bereits ab einem Tempo von 14 Stundenkilometern kommen bei einem Aufprall auf ein festes Hindernis Kräfte zur Wirkung, die etwa dem Achtfachen des jeweiligen Körpergewichts entsprechen. Das heißt, ein 70 Kilogramm schwerer Mensch müsste 560 Kilogramm abfangen. Das dürfte selbst Gewichthebern schwerfallen!

Darüber hinaus sollten sich Gurtmuffel im Fond darüber klar sein, dass jeder, der bei einem Autounfall nicht angeschnallt verletzt wird, für seine Blessuren und deren möglichen Folgen mit haftet – selbst in dem Fall, dass den Unfall ein Anderer verschuldete.

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