Immer wieder kommt es in der kalten Jahreszeit zu Unfällen oder zumindest gefährlichen Situationen, weil sich vom Dach eines LKW Schnee- oder Eisstücke lösen, die sich dort während der Standzeiten gebildet haben. Wem solche gefrorenen Platten in die Frontscheibe „detonieren“, hat in der Regel alle Hände voll damit zu tun, sein Fahrzeug unter Kontrolle zu behalten – vorausgesetzt dem Fahrer selbst passiert dabei nichts.

Eigentlich sind Auto- und auch LKW-Fahrer per Gesetz verpflichtet, ihr Fahrzeug von gefrorenen Dachlasten zu befreien. Wer dem nicht nachkommt, kann bei einem Unfall mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Werden gar Menschen verletzt, drohen Geldstrafen und Fahrverbote.

Wie Sachverständige warnen, können sich im Stand auf den Planendächern von LKW mehr als 100 Liter Wasser ansammeln, die bei Minustemperaturen – über Nacht – gefrieren. Erwärmt sich das Fahrzeug anschließend während der Fahrt, muss damit gerechnet werden, dass sich Eisstücke lösen und vom Dach herunterfallen. Nur allzu oft bekommt der Fahrer vorn in der Führerkabine des LKW davon gar nichts mit. Das führt häufig dazu, dass der LKW seine Fahrt fortsetzt, weil dem Fahrer die von ihm verursachten Ausweichmanöver, Notbremsungen, Unfälle usw. im nachfolgenden Verkehr entgehen. Das befreit ihn allerdings nicht von seiner Verantwortung für die Folgen der von seinem Fahrzeug fallenden eisigen Dachlasten. Deshalb appellieren Polizei, Verkehrsverbände und Versicherungen immer wieder an alle Autofahrer, vor Fahrtbeginn von ihrem Fahrzeug alles zu entfernen, was nachfolgende Fahrzeuge behindern oder gefährden könnte. Dazu können im Zweifel auch von PKW herabwehende Schneewolken gehören.

Für die Geschädigten ist es in solchen Fällen wichtig, nachzuweisen, welches Fahrzeug die gefährlichen Situationen bzw. die Schäden auslöste. Zu diesem Zweck sollten so viele Beweise wie möglich gesichert sowie Namen und Adressen von Zeugen notiert werden. Lässt sich der eigene Schaden nicht einem Verursacher zuordnen, kann sich glücklich schätzen, wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, die dann eintritt. Dem Fahrer des für die Schäden verantwortlichen Fahrzeugs wiederum können, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, im ungünstigsten Fall sogar Probleme mit seiner Haftpflichtversicherung drohen. Daher rufen Sicherheitsexperten alle Kraftfahrer dazu auf, ihren PKW oder LKW im Winter nur schnee- und eisfrei zu starten.

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