Was hat es damit auf sich? Man bestellt online, die gelieferte Ware gefällt jedoch nicht und der Online-Shop weigert sich, die nicht gewünschte Ware – anders als ansonsten gewohnt – zurückzunehmen. Stattdessen wird eine kostenpflichtige Rücksendung nach China verlangt. Dann hat man bei einem sogenannten Dropshipper eingekauft. Der betreibt kein eigenes Lager und seine Aufgabe besteht lediglich darin, bestellte Ware weiterzuleiten.
Dropshipping bedeutet, dass nur die Bestellannahme und Abrechnung von dem betreffenden Online-Shop übernommen werden, wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erläutert. Die Ware hingegen wird direkt vom Hersteller oder einem Großhändler geliefert. In der Praxis läuft das so ab: Ein Kunde bestellt bei einem Online-Händler. Dieser übernimmt allerdings nur die Bestellannahme sowie die Abrechnung und spart sich so die Logistik und die Lagerhaltung. Der Shop leitet die Bestellung an seinen Lieferanten weiter, der die georderte Ware verpackt und direkt an den Käufer versendet. Mit der eigentlichen Ware kommt der Online-Händler gar nicht in Kontakt. Vielmehr erhält die Kundin oder der Kunde ihre/seine bestellte Ware direkt vom Hersteller oder Großhändler.
Verschleiertes Dropshipping
Wie das EVZ Deutschland betont, ist Dropshipping, das auch als Streckengeschäft, Streckenhandel, Direkthandel, Fulfillment oder Direktversand bezeichnet wird, für Verbraucher vielfach nicht leicht ersichtlich. Und ein erhebliches Problem stellt aus Sicht der Verbraucherschützer dar, dass auf Dropshipping an sich nicht hingewiesen werden muss! Erst wenn das Päckchen ankommt und die Absende-Adresse von der Adresse des Verkäufers abweicht, stelle dies einen ersten Hinweis dar, warnt das EVZ.
Und das Verbraucherzentrum weist auch darauf hin, dass ausgerechnet Dropshipping eine Form des Online-Handels ist, die aktuell immer öfter vorkommt. Dabei bemühen sich die Shop-Betreiber demnach häufig, das Geschäftsmodell „Dropshipping“ bewusst zu verschleiern – etwa indem die Webseite in deutscher Sprache verfasst wird. Doch dies sage nichts darüber aus, wo das Unternehmen sitzt, woher die Ware geliefert wird und wohin sie zurückzuschicken ist, betonen die Verbraucherschützer. Nach ihrer Erfahrung werden ebenfalls häufig bewusst Städtenamen wie „Berlin“, „Paris“, oder „München“ im Namen der Unternehmen verwendet, deutsche Flaggen abgebildet oder es finden sich Hinweise wie „Designed in Germany“. All das stelle jedoch keine Indizien für den tatsächlichen Unternehmenssitz dar, stellt das EVZ Deutschland fest. Vielmehr werde nur versucht, den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein Unternehmen bzw. Ware aus Deutschland oder Frankreich oder Italien etc… Tatsächlichen Aufschluss über den Unternehmenssitz geben jedoch demnach nur das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Kontaktdaten und AGB prüfen
Gerade zu Weihnachten, der „Zeit des Schenkens“, blüht das Geschäft der Dropshipper, aber nicht nur, wie die Verbraucherschützer wissen. So passiert es immer mehr Verbrauchern, dass Interneteinkäufe für sie zu einer Enttäuschung werden – verbunden mit finanziellen Einbußen. Denn grundsätzlich tragen Kunden die Rücksendekosten nach einem Widerruf, wenn sie beim Kauf entsprechend informiert wurden, erklärt das EVZ Deutschland. Deshalb raten die Verbraucherschützer dringend dazu, sich vor einem Online-Kauf über die entsprechenden Rückgabebedingungen zu informieren. Doch jeder zweite deutsche Verbraucher, der regelmäßig im Internet Waren bestellt, beherzige diesen Rat selten bis nie, zitiert die F.A.Z. aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des EVZ.
Um nicht in die Dropshipping-Falle zu tappen, sollten Verbraucher sich bei einer Online-Bestellung ausreichend Zeit nehmen und die Kontaktdaten des Online-Händlers im Impressum oder in den AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst sowie die Rücksendeinformationen genau checken, mahnt das EVZ. Und die Kunden sollten in der Widerrufsbelehrung nach der Rücksendeadresse schauen. Oft werde diese nur auf Nachfrage mitgeteilt und liege außerhalb der EU, wissen die Verbraucherschützer. In vielen der uns bekannten Fälle bedeutet dies, dass das Unternehmen die Rücksendung in ein Land außerhalb der EU, oft nach China, verlangt, berichtet das EVZ.
Links
- https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/teure-retouren-nach-fernost-101104
- https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/dropshipping-was-ist-das.html
- https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/billigware-aus-fernost-dropshipping-aerger-beim-online-shoppen-vermeiden-103078288
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/meine-rechte-beim-onlineshopping-28123