Somit könnte es die Regierung des Vatikanstaats mit einem juristischen Instrument zu tun bekommen, das bisher eher weltliche Organisationen zu spüren bekamen So zieht derzeit etwa die Verbraucherzentrale gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone in Düsseldorf wegen mutmaßlich rechtswidriger Preiserhöhungen vor Gericht. An der Sammelklage können sich noch Betroffene beteiligen. In den ersten beiden Wochen nach Freischaltung der Klage durch das zuständige Bundesamt für Justiz sollen sich schon mehr als 40.000 Menschen dazu angemeldet haben.

Von einer Sammelklage ist aktuell auch der Sport-Streaming-Dienst DAZN betroffen, dem die Kläger vorwerfen, seine Preise für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 unzulässig erhöht zu haben. Und auch die Fernwärme-Tochter des E.on-Energiekonzerns sieht sich momentan mit einer Sammelklage wegen ungerechtfertigter Preiserhöhungen konfrontiert.

Bei Massenschäden Recht bekommen

Das sind nur einige prominente Beispiele einer neuen Möglichkeit für Verbraucher, bei sogenannten Massenschäden ihr Recht einfach durchzusetzen – im besten Fall sogar ohne eigene Klage. Den Weg dafür geebnet haben hierzulande Bundestag und zuletzt auch der Bundesrat Ende September vergangenen Jahres mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie. Was änderte sich dadurch konkret? Bisher mussten Verbraucher nach einem erfolgreichen Massenverfahren Entschädigungen für sich selbst individuell einklagen. Nach dem neuen Recht dürfen z. B. Verbraucherverbände oder natürliche juristische Dienstleister, also in der Regel Rechtsanwälte, künftig bei Massenschäden direkt Entschädigungen für Verbraucher einklagen. Um Massenschäden handelt es sich beispielsweise beim sogenannten Dieselskandal.

Im Zuge dieser Affäre mit hunderttausenden geschädigten Autokäufern hatte der deutsche Gesetzgeber die Musterfeststellungsklage eingeführt. Geschädigte konnten sich den Klagen von Verbraucherverbänden anschließen, um von einem Gericht Sachverhalt und Rechtslage verbindlich feststellen zu lassen. Den letzten Schritt bis zum persönlichen Schadensersatz mussten die Betroffenen allerdings weiter individuell vor Gericht durchsetzen – solange kein Vergleich erzielt wurde oder das Unternehmen nach einem Feststellungsurteil freiwillig zahlte.

Im Erfolgsfall direkt Geld

Nun also Sammelklage. Was ist dabei anders? Bei der Sammelklage in Form einer sogenannten Abhilfeklage entfällt der zweite Schritt der individuellen Schadensersatzklage. Stattdessen bekommen die an der Sammelklage Beteiligten im Erfolgsfall direkt eine Entschädigung, etwa in Form einer Geldzahlung, ohne dass sie noch einmal individuell klagen müssen.

Ähnlich verhält es sich auch bei der Möglichkeit einer Forderungsabtretung etwa an Inkasso-Unternehmen, die gleichartige Forderungen ihrer Kunden in einem einzigen Klageverfahren gerichtlich geltend machen. Den Vorteil dieses Vorgehens sieht Rechtsanwalt Jeremy Gartner von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS) darin, dass die Betroffenen ohne eigenen Aufwand umgehend Geld erhalten, wie er dem Computer-Magazin PC Welt erläutert. Man müsse nicht individuell vortragen, vor Gericht erscheinen und mit einem Anwalt das Vorgehen durchsprechen, zählt Gartner auf. Zudem bestehe kein Prozessrisiko, also das Risiko, gegebenenfalls auch verlieren zu können.

Der Nachteil einer Forderungsabtretung besteht demnach darin, dass man womöglich weniger Geld erhält, als es potenziell in einem Individualprozess möglich wäre. Unterm Strich bleibe jedoch als Vorteil festzuhalten, dass die Betroffenen beinahe unmittelbar Geld erhalten, wenn auch womöglich etwas weniger, betont der Anwalt und WBS-Partner.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das sogenannte Sammelklage-Inkasso, bei welchem ein Inkassodienstleister für eine Vielzahl von Kunden Forderungen aus abgetretenem Recht geltend macht, keine unzulässige Rechtsdienstleistung. Bei dem vom BGH entschiedenen Fall hatte eine GmbH als Rechtsdienstleister für Inkassoservices auf ihrer Website dafür geworben, für Kunden Ansprüche gegen die insolvente „Air Berlin“ auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge für Flüge gesammelt geltend zu machen, die aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt wurden. Ohne Kosten für die Kunden, aber mit der Absprache, dass die Klägerin im Erfolgsfall eine Provision von 35 Prozent des Nettoerlöses einbehalten darf.

Erfolgsaussicht auch bei kleinen Schäden

Wie die Streitigkeiten der Vatikan-Angestellten mit dem Kirchenstaat weitergehen und ob sich die Konfliktparteien getreu der biblischen Friedensbotschaft gütlich einigen, wird zu beobachten sein. Jedenfalls eröffnet hier ebenfalls die Sammelklage vielen Einzelnen die Chance, auch im Fall von vergleichsweise kleinen Schädigungen, bei denen eine Einzelklage nicht lohnt, oder wenn einem der Aufwand dafür zu hoch erscheint, ihr Recht geltend zu machen – gemeinsam mit Anderen. So sollen sich nun mit größerer Aussicht auf Erfolg direkt Leistungen für die Beteiligten erstreiten lassen.

Erin Brockovich lässt also grüßen… – wenngleich Rekord-Klagesummen wie in den USA, mit denen beklagte Unternehmen dort zu einem Vergleich gedrängt werden sollen, in Deutschland von Rechts wegen ausgeschlossen sein sollen, wie die Verbraucherzentralen versichern.

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