Deutscher Sachverständigentag (DST) spricht sich für klare gesetzliche Standards bei Ausbildung und Berufsausübung aus

Man braucht sie, wenn es darum geht, einen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen: die Sachverständigen – auch Gutachter genannt. Sie ermitteln die Ursachen von Unfallschäden, Bauschäden oder Funktionsmängeln von Maschinen. Sachverständige bewerten Grundstücke und Häuser, aber auch Kunstgegenstände oder Kraftfahrzeuge. Sie taxieren Unfall- und generell Versicherungsschäden, können einen Blutalkoholspiegel bestimmen ebenso wie Bauschäden oder Altlasten. Oder sie begutachten den Gesundheitszustand von Menschen, medizinische Behandlungen und stufen den Pflegegrad von Patienten ein.

Sachverständige können Prozesse verhindern

Sachverständige werden auch immer dann benötigt, wenn sich bei einem Tatbestand unterschiedliche Meinungen konträr gegenüberstehen und neutrale Expertise gefragt ist. Dann greifen Gerichte ebenfalls gern auf den Sachverstand von Gutachtern zurück, um richtige und gerechte Entscheidungen treffen zu können. Mithilfe von Sachverständigengutachten können allerdings gerichtliche Streitigkeiten auch vermieden werden. Dennoch sind solche Gutachten in Deutschland grundsätzlich nicht rechtsverbindlich.

Losgelöst davon spielen Sachverständige in unserer Gesellschaft und unserem Rechtssystem eine wichtige Rolle. Nicht nur deshalb hat der Deutsche Sachverständigentag (DST) jetzt den Gesetzgeber dazu aufgerufen, die Arbeit von Sachverständigen endlich gesetzlich zu regeln. Außerdem fordert der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) einheitliche Standards und eine bessere Vergütung. Damit sollen die Qualität von Gutachten gesichert und der Schutz von Verbrauchern gestärkt werden, argumentiert der BVS.

Gefordert wird eine allgemeine, gesetzlich verankerte Regelung zur Ausbildung und Berufsausübung von Sachverständigen in Deutschland. Zur Begründung führt der Branchenverband an, dass die Zahl der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen sei und zugleich die Anforderungen an Gutachten – insbesondere im gerichtlichen Kontext – immer komplexer würden. Insgesamt müsse der Beruf der Sachverständigen endlich rechtlich besser abgesichert werden, mahnte der Sachverständigentag an.

Verbraucherschutz

„Die Arbeit der Sachverständigen ist ein zentraler Baustein für eine funktionierende Justiz, verlässliche Entscheidungen in Wirtschaft und Technik – und für den Schutz der Verbraucher. Dafür brauchen wir klare Rahmenbedingungen, rechtliche Sicherheit und faire Vergütung,“ betonte BVS-Präsidentin Christina Sadler-Berg jüngst beim diesjährigen Sachverständigentag.

Bereits 2004 sei mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ein Schritt in Richtung Professionalisierung unternommen worden, begrüßt der Dachverband der Sachverständigen. Damals erkannte die Bundesregierung an, dass die Sachverständigentätigkeit sich zu einem eigenständigen Berufsbild entwickle – insbesondere im Dienst von Gerichten und Justiz. Das bis dahin geltende Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) wurde als nicht mehr ausreichend erachtet.

In diese Richtung weise auch eine aktuelle Empfehlung des Verkehrsgerichtstags in Goslar, stellt der BVS fest. Die dort versammelten Rechtsexperten forderten den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage, speziell für die Ausbildung und Berufsausübung von Kraftfahrzeugsachverständigen, zu schaffen. Der diesjährige DST nahm dies jetzt zum Anlass, die Diskussion darüber zu öffnen und für alle Fachrichtungen eine einheitliche Regelung einzuführen.

Ein solcher rechtlicher Rahmen wäre auch im Interesse des Verbraucherschutzes, untermauert der BVS seine Forderung: Denn er würde demnach sicherstellen, dass Gutachten künftig nur von nachweislich qualifizierten, unabhängigen und neutralen Fachleuten erstellt werden – auf Basis einer anerkannten Berufsausbildung und gesetzlich geregelten Ausübung.

KI nur zur Unterstützung

Als erfreulich bewertet der DST die zunehmende Integration von rechtssicherer Künstlicher Intelligenz (KI) in die Sachverständigenpraxis. Voraussetzung sei jedoch, dass KI ausschließlich unterstützend eingesetzt werde, betont die Branche. Aus ihrer Sicht soll die persönliche Fachkunde und Erfahrung der Sachverständigen weiterhin Gutachten prägen. Der DST begrüßt daher KI als willkommenes Instrument für die Arbeit der Gutachter. Deren Neutralität, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit bleibe jedoch unverzichtbar, heißt es. Entscheidend sei, dass die persönliche Sachkunde und berufliche Erfahrung des Sachverständigen Inhalt und Ergebnis seines Gutachtens bestimme, hebt der Sachverständigentag 2025 in seinen Empfehlungen hervor.

Darin weist die Branche auch ausdrücklich darauf hin, dass eine grundsätzliche und allgemeine, den gesamten Berufsstand der Sachverständigen erfassende gesetzliche Regelung im Interesse des Verbraucherschutzes wäre: Denn dadurch könne sichergestellt werden, dass der Wirtschaft und den einzelnen Verbrauchern nur Sachverständige zur Gutachtenerstattung zur Verfügung stünden, die durch eine nachgewiesene geeignete Berufsausbildung und eine gesetzlich geregelte Berufsausübung mit hoher Sachkunde, neutral und unabhängig, Gutachten erstatten und anderweitige Sachverständigendienstleistungen erbringen würden, erklärt der Sachverständigentag.

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