Nicht aufgeben! Rechtsschutzversicherungen müssen oft einen Rechtsstreit bezahlen, auch wenn sie dies zunächst verweigern

Die häufigste Begründung für die Ablehnung einer Deckungszusage lautet in solchen Fällen „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“. Doch mit einem derartigen Bescheid sollten Kunden sich nicht zufriedengeben und müssen dies auch nicht, rät die Stiftung Warentest. Denn die Analyse von sogenannten Deckungsklagen, mit denen Rechtsschutzversicherer dazu gebracht werden können, ihre zugesagten Leistungen auch zu erbringen, zeigt, dass Versicherte in solchen Fällen berechtigte Aussichten auf Erfolg haben. So ergab eine Auswertung der Stiftung Warentest von 410 Gerichtsentscheidungen im Zeitraum von 2012 bis 2024, dass der Rechtsschutzversicherungskunde in rund 63 Prozent dieser Fälle eine solche Deckungsklage gewann. Es lohnt sich also, eine verweigerte Deckungszusage vom Rechtsschutzversicherer nicht einfach klaglos hinzunehmen.

In dem Zusammenhang hebt das Verbraucherportal Check24 hervor, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehre, eine Deckungsklage gegen einen Rechtsschutzversicherer anzustreben. Denn schließlich sei die Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung, Wahrung und Verteidigung der Rechte eines Versicherungsnehmers. Wenn nun genau die Institution, die den Versicherten Rechtsschutz und -sicherheit garantieren soll, im Rechtsschutzfall Leistungen oder die Kostenübernahme verweigert, stellt sich die Frage, wie man zur Wahrnehmung seiner Rechtsinteressen kommt, bringen die Verbraucherberater das Problem auf den Punkt.

Drei Wege, um Rechtsschutz zu erlangen

Doch auch für diesen paradox anmutenden Fall ist vorgesorgt, wie Check24 betont: Denn ein Versicherter verfügt je nach Ablehnungsfall – Verweigerung der Wahrnehmung von Rechtsinteressen (Antragsablehnung) oder Ablehnung der Kostenübernahme – über drei Optionen, um zu seinem Rechtsschutz zu kommen. Hinsichtlich der Verweigerung des Rechtsschutzes besteht demnach die Möglichkeit, ein Schiedsgutachterverfahren zu eröffnen oder einen Stichentscheid herbeizuführen. Im Falle der Verweigerung der Kostenübernahme des Versicherten kann dieser eine Deckungsklage erheben. Vorab gelte es jedoch, zwei entscheidende Sachverhalte sorgfältig zu prüfen, rät das Verbraucherportal:

a) welche Leistungen und Summen die Versicherung abdeckt und

b) welche Leistungen der jeweilige Vertrag prinzipiell ausschließt.

Grundsätzlich haben die Versicherten jedoch offenbar tendenziell weniger Grund, sich über ihre Rechtsschutzversicherung zu beklagen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jüngst ermittelte. Denn die Bundesbehörde hatte 2023 im Bereich Rechtsschutzversicherung 4,5 Prozent weniger Beschwerden von Versicherten zu bearbeiten als ein Jahr zuvor. Damit sank das Reklamationsaufkommen bei der BaFin seit seinem Höchststand im Jahr 2009 zuletzt das vierte Mal in Folge.

Die Rechtsschutzversicherer mit den meisten Beschwerden

Insgesamt beinhaltet die Beschwerdestatistik der BaFin für das vergangene Jahr 31 Rechtsschutzversicherer. Ein Jahr zuvor waren es noch 33. Spitzenreiter 2023 in diesem unrühmlichen Ranking von Rechtsschutzversicherungsgesellschaften mit einem Vertragsbestand von mehr als 100.000 war die Arag SE. Danach folgten die Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG, die Badische Rechtsschutz-Versicherung AG und die Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG. Die Plätze fünf und sechs in der Beschwerdestatistik gingen an „Anwalts Liebling“, die Advocard Rechtsschutzversicherung AG, und die Deurag Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG.

Dabei kam die Arag nicht nur wiederum auf die branchenweit höchste Beschwerdequote, diese erhöhte sich auch erneut, wie das Versicherungs-Journal Deutschland berichtet. Bei Advocard, Auxilia und Itzehoer verzeichnete die BaFin demnach hingegen nur leichte Steigerungen.

Doch um welchen Rechtsschutzversicherer es sich im konkreten Einzelfall auch handeln mag, die Verbraucherorganisationen fordern die Kund:innen der Gesellschaften geradezu auf, sich zu wehren, wenn ihnen die Deckungszusage für einen Rechtsstreit verweigert wird. Denn sein gutes Recht sollte man auch gegen Rechtsschutzversicherer schützen.

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