Beim Thema Winterschäden am Auto denken die Meisten in der Regel unwillkürlich an verbeultes Blech, weil etwa glatte Straßen Bremswege verlängern oder im schlechtesten Fall Autofahrer die Kontrolle über ihr Fahrzeug ganz oder zeitweise verlieren. Das ist nicht weit hergeholt, wie Statistiker des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausfanden. Sie glichen Daten des Deutschen Wetterdienstes tagesgenau mit dem Schadengeschehen auf den heimischen Straßen ab und fanden dabei heraus, dass Nässe die Unfallgefahr steigen lässt – bei jeder Temperatur, besonders aber bei Kälte. Demnach lässt die Kombination Nässe und Kälte die Unfallzahlen gemessen im Vergleich mit einem „durchschnittlichen“ Tag um knapp 20 Prozent steigen.

Bleibt es hingegen trocken, stellen auch tiefe Temperaturen kein Problem für die Autofahrer hierzulande dar, wie der GDV berichtet. Vielmehr sinkt demnach mit dem Thermometer auch das Unfallrisiko. Denn die Statistiker des Dachverbandes der Versicherer kamen bei ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass die Unfallhäufigkeit desto geringer ist, je kälter es wird – bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt ist die Unfallgefahr demnach am geringsten, solange die Straßen trocken sind!

Aber was ist, wenn es bei Schnee, Eis und Glätte zu einem Schaden am Auto kommt? Wer zahlt dann? Nun, im Winter zählt Glatteis zu den größten Herausforderungen für Kraftfahrer. Darauf hat sich einzustellen, wer ein Auto in Betrieb nimmt, meint die Rechtsprechung. Dies bedeutet konkret: Autofahrer müssen in den Wintermonaten nicht nur darauf achten, dass die Bereifung ihres Wagens den Vorschriften entspricht, sprich wintertauglich ist und die mindestens geforderte Profiltiefe aufweist. Die Person am Steuer ist vielmehr insbesondere verpflichtet, ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen, sprich im Zweifel lediglich im Schritttempo unterwegs zu sein. Daraus folgt, dass häufig bei Glatteis-Unfällen auch dem Geschädigten von den Gerichten eine Mitschuld zugesprochen wird– es sei denn, er kann zweifelsfrei nachweisen, dass er sich korrekt, also der Verkehrssituation entsprechend verhalten hat.

Gut, wer in einer solchen Situation eine Vollkaskoversicherung hat! Denn die kommt auch für selbstverschuldete Schäden auf. Und nicht zu vergessen: Sie zahlt ebenfalls, wenn sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lässt. Vollkasko-Versicherte haben nur darauf zu achten, dass sie den Schaden binnen sieben Tagen bei ihrer Versicherung melden.

Zu den ebenfalls häufigen Unfallursachen in den Wintermonaten gehört, dass Autofahrer ihren Wagen vor Fahrtbeginn nicht ausreichend „vorbereiten“, sprich von Eis und Schnee befreien. Dann kommt es zu den hinlänglich bekannten Schäden durch sich lösende Massen von Gefrorenem von Autodächern, die in nachfolgende Fahrzeuge krachen, sowie zu Unfällen aufgrund von „Blindflug“, wenn ein eingeschränktes Sichtfeld Autofahrern den notwendigen Durchblick durch vereiste Scheiben verwehrt. Dies zu verhindern, indem man das Auto vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit, schreibt nicht nur die Straßenverkehrsordnung vor. Es ist auch im wohlverstandenen Eigeninteresse des Fahrers, weil er vom Gesetzgeber verantwortlich gemacht wird für Schäden, die auf herabstürzende Eis- und Schneemassen von Autos sowie unzureichende Sicht durch die Scheiben zurückzuführen sind. Und was noch unangenehmer sein kann: In solchen Fällen haben Kaskoversicherungen zudem die Möglichkeit, ihre Leistungen einzuschränken. Im schlechtesten Fall bleibt man dann auf nicht unerheblichen Kosten sitzen, wenn einem anderen Autofahrer Schadenersatz zu leisten ist. Wenn man selbst der Geschädigte und der Verursacher nicht zu ermitteln ist, freut man sich wieder über eine Vollkaskoversicherung, die solche Schäden übernimmt.

Zu den Vorbereitungen eines Autofahrers auf die kalte Jahreszeit gehört allerdings nicht nur, seine Fahrweise auf „Winterbetrieb“ umzustellen – sprich noch vorsichtiger und vorausschauender zu fahren als sonst –, sondern auch das Fahrzeug winterfest zu machen. Dies schließt die rechtzeitige Umrüstung auf Winterreifen ebenso ein wie einige schützende Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem, den Frostschutz der Kühlanlage ebenso zu kontrollieren wie den in der Scheibenwischanlage. Außerdem empfiehlt es sich, Tür- und Heckklappengummis mit entsprechenden Pflege-Mitteln zu behandeln, damit ihnen Minustemperaturen nichts anhaben können oder gar die Türen festfrieren. Mit einem Spray lässt sich zudem einem Zufrieren der Türschlösser vorbeugen. Und dass die Starterbatterie vor dem Winter unbedingt gecheckt werden und bei Bedarf ausgetauscht werden sollte, dürfte hinlänglich bekannt sein.

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