Steht das Auto nicht mehr dort, wo sein Fahrer es zuletzt abgestellt hat, drängt sich den Betroffenen nach dem ersten Schock sogleich die Frage auf, was als Nächstes zu tun ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, nach Entdecken des Diebstahls möglichst schnell zu handeln: Die Polizei muss verständigt werden, damit sie nach dem gestohlenen Fahrzeug fahnden kann. Gleich danach sollte der zuständige Versicherer informiert werden.

Bei einem Fahrzeugdiebstahl ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Autodiebstahl keinen Einfluss, versichert der GDV. Erstattet wird dem Versicherungskunden der sogenannte Wiederbeschaffungswert: Das ist die Summe Geld, die der Kunde benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug wie das entwendete kaufen zu können. Davon wird allerdings die jeweilige Selbstbeteiligung abgezogen.

Wer lediglich über eine Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police verfügt, geht hingegen leer aus, wenn sein Fahrzeug geklaut wurde. Das ist vermutlich unter anderem einer der Gründe, warum rund 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung abschließen. Diese kommt auch für Schäden auf, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus stehlen. Für den Diebstahl fest verbauter Autoteile zahlt die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe.

Damit ein Versicherer einen gemeldeten Diebstahlschaden bearbeiten kann, benötigt er von seinem Kunden einen Nachweis über die entsprechende Anzeige bei der Polizei sowie eine schriftliche Schadenanzeige des Kunden. In beiden Fällen sollte der betroffene Autobesitzer belastbare Angaben zu seinem Fahrzeug und zu dessen Kilometerstand machen können. Das erleichtert die Abwicklung. Zudem hat der Versicherungskunde alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere an seinen Vertragspartner zu schicken. Der will ferner Auskunft zum Wert des Fahrzeugs haben. Darüber hinaus ist das gestohlene Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abzumelden und die Bescheinigung darüber ebenfalls an den Versicherer zu senden. All diese Benachrichtigungen sollten innerhalb einer Woche erledigt werden.

Und wie ist die Sachlage, wenn das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird? Geschieht dies innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer, so muss der Eigentümer das „verlorengegangene“ Auto wieder zurücknehmen. Denn es gehört ihm dann immer noch. Sollte das Fahrzeug in der Zwischenzeit beschädigt worden sein, kommt der Versicherer für die Reparatur der Schäden auf. Er bezahlt auch die Kosten, die durch die Abholung des Autos entstehen können – vorausgesetzt dessen Standort ist mehr als 50 Kilometer vom Heimatstandort des Fahrzeugs entfernt.

Auf der Wunschliste von Autodieben ganz oben stehen übrigens insbesondere SUV und teure Limousinen. Die mit Abstand höchste Diebstahlrate im Vergleich der Bundesländer und Großstädte hierzulande hat weiterhin Berlin. Und in Bayern und Baden-Württemberg zusammen werden nicht einmal halb so viele Autos geklaut wie allein in Berlin.

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