In der Regel handelt es sich in solchen Fällen um drei mögliche Arten der Beeinträchtigung, nämlich um Schäden am eigenen Haus, an dessen Einrichtung und um Schäden an Objekten außerhalb des Gebäudes, wie etwa dem Auto. Zuständig für die Regulierung solcher Sturmschäden sind grundsätzlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Konkret deckt die Gebäudeversicherung Beschädigungen der Immobilie ab, die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf und die Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherungen kümmern sich um die Schäden am Fahrzeug.

Von Sturmschäden sprechen die meisten Versicherungen übrigens ab Windstärke acht, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Manche Versicherer ersetzen Schäden allerdings erst ab Windstärken im zweistelligen Bereich. Hier ist ein Blick in die jeweilige Police ratsam, ob nicht möglicherweise ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft sinnvoller wäre.

Beim Auto entscheidet die Windstärke auch darüber, welche Versicherung zuständig ist: Für Sturmschäden hat die Teilkasko-Versicherung geradezustehen, während Schäden bei Windstärke sieben oder weniger in den Bereich der Vollkasko-Versicherung fallen. Beschädigungen durch Hagel, der oft mit Stürmen einhergeht, sind in der Teilkasko mit abgedeckt.

Durch einen Sturm wird jedoch oft genug nicht nur das eigene Hab und Gut beschädigt, sondern auch das Eigentum Dritter oder diese selbst. In solchen Fällen steht dem Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung zur Seite. Reißt der Sturm etwa Dachpfannen von einem Mehrfamilienwohnhaus, betreffen dadurch entstehende Schäden die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Wird jedoch ein Blumentopf durch den Sturm vom Balkon geweht und verletzt einen Mitmenschen, sollte ein Mieter möglichst über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Andernfalls können ihm erhebliche finanzielle Schäden durch Schadenersatz drohen.

Wer durch einen Sturm und ohne Fremdverschulden zu einem Unfallopfer wird, wendet sich zunächst an seine Krankenkasse. Kommt es zu bleibenden Schäden, kann eine private Unfallversicherung einspringen. Für Unfälle auf dem Arbeitsweg ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, in schweren Fällen auch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jeder durch einen Sturm entstandene Schaden sollte zunächst möglichst schnell der Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gemeldet werden, rät die HUK-COBURG. Zudem empfiehlt es sich, Beschädigungen so genau wie möglich zu dokumentieren, am besten auch mit aussagefähigen Fotos. Gegebenenfalls sollte man den Schaden bis zu einer Begutachtung unverändert lassen. In jedem Fall jedoch muss der Betroffene selbst dafür Sorge tragen, dass der Schaden so klein wie möglich bleibt.

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