Diese Quizfrage, die im Zweifelsfall mit einigen Euro Strafe verbunden sein kann, hat der Bundesgerichtshof beantwortet. Die obersten deutschen Richter haben „Nässe“ gegenüber „Feuchtigkeit“ abgegrenzt. Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt – so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft. Dafür muss tatsächlich durchgehend ein Wasserfilm auf der Fahrbahn „stehen“.

Doch selbst wenn dies (noch) nicht der Fall sein sollte, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten den Autofahrern, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits „bei Nässe“ generell Vorsicht walten zu lassen. Denn diese Schilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort eine vorsichtige Fahrweise grundsätzlich ratsam.

Wer ein Tempolimit „bei Nässe“ ignoriert und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann nicht nur ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Weisen Gutachter ein erhebliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nach, dann drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers gegen den Unfallverursacher.

Um auch „bei Nässe“ sicherzugehen respektive zu fahren, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen die Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass schon im eigenen Interesse das Tempo reduziert werden sollte.

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