Von außergewöhnlichen Lackierungen über „tiefer, breiter, schneller“ bis hin zu aufwendigen Umbauten reichen die Vorstellungen der Tuning-Fans. Etliche von ihnen legen dabei gern selbst Hand an, andere lassen sich lieber von spezialisierten Fachwerkstätten beraten und das neue Styling von diesen auch umsetzen. Die Tuning-Profis wissen in der Regel auch, was bei der Veredelung des Alltagsfahrzeugs erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt: Das Auto oder Motorrad hat nach seiner Überarbeitung weiterhin den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen. Und fast alle Veränderungen am Fahrzeug müssen im Fahrzeugbrief nachgetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt. Nach bestimmten Maßnahmen sind die Fahrzeuge sogar einem Sachverständigen zur Abnahme vorzuführen.
Wer diese Vorschriften missachtet, dem drohen amtlicherseits zum Teil saftige Bußgelder, Punkte im Flensburger Strafregister und gegebenenfalls sogar die Stilllegung seines Fahrzeugs. Doch auch die Versicherungen wollen über nachträgliche Umbauten an dem versicherten Motorrad oder Auto informiert werden. Denn schon geringe Veränderungen können zu einer anderen Risikoeinstufung führen, was sich wiederum bei der Prämie auswirkt. Im Zweifel empfiehlt sich daher bei Tuningvorhaben die Rücksprache mit dem eigenen Versicherer. Dann kann man mögliche Änderungen bei der Versicherungsprämie gleich bei der Planung mit einkalkulieren. Außerdem nimmt der Versicherer die neuen Autoteile mit in die Police auf, sodass sie im Schadensfall von der Kaskoversicherung ersetzt werden können.
Erfährt die Kfz-Versicherung nichts von den ausgeführten Umbauten, kann der komplette Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Doch auch wenn es so weit nicht kommt, sind bei einem Unfall unangenehme Konsequenzen infolge der nicht gemeldeten Fahrzeugveränderungen möglich. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer den Schaden eines unschuldigen Dritten, wie die HUK-COBURG betont. Doch der Versicherer kann prüfen, ob er den Fahrer wegen Gefahrerhöhung im Nachhinein in Regress nimmt.