Inzwischen haben sich diese Betrüger als sogenannte „Autobumser“ sogar einen eigenen Namen gemacht. Ihre Masche: Sie suchen sich Gegebenheiten, bei denen sie andere Verkehrsteilnehmer gezielt in einen Unfall verwickeln können. Dies kann durch unerwartetes Bremsen vor einem Zebrastreifen oder einer Ampel geschehen, die dabei ist, von Gelb auf Rot umzuschalten. Dann gilt in der Regel der Grundsatz „wer auffährt hat Schuld“ und so haben die kriminellen Verursacher des Geschehens die besten Voraussetzungen, über den abzurechnenden Blechschaden möglichst viel Geld von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallopfers zu kassieren.

Weitere beliebte Tatorte, um einen Unfall zu fingieren, sind Kreuzungen mit Rechts-vor-links-Regelung, wo die Betrüger lauern, um im letzten Moment in die Kreuzung einzufahren und von links kommende Fahrzeuge zu rammen. Gerne nutzen die Täter auch Besonderheiten in der Verkehrsführung, wie etwa Fahrbahnverengungen oder Kreisel, und provozieren dort beim Spurwechsel einen Streifschaden. Besonders perfide ist dabei der Trick, einem anderen Autofahrer durch ein vermeintlich freundliches Handzeichen freie Fahrt zu signalisieren, um dann im geeigneten Moment Gas zu geben und den beabsichtigten Crash herbeizuführen.

Bei ihren geplanten Unfällen halten die Täter vorzugsweise Ausschau nach Opfern, die möglichst allein im Auto unterwegs sind. Diese sehen sich im Falle des provozierten Falles dann oft mit Beifahrern des vermeintlichen Unfallopfers oder sogenannten Zeugen konfrontiert, die den Fahrer dazu drängen wollen, seine Unfallschuld anzuerkennen oder eine Abschlagszahlung zu leisten. In der mit einem Unfall verbundenen Aufregung gelangen die routinierten Betrüger so häufig leicht an ihr Ziel.

Doch selbst in der Stresssituation eines Verkehrsunfalls sollten Autofahrer so weit wie möglich Ruhe bewahren, sich zu nichts drängen lassen und im Zweifel die Polizei sowie gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten, empfehlen die Kfz-Versicherer. Denn letztlich geht es in solchen Fällen auch um das Geld des Versicherten: Hat er als Opfer eines provozierten Unfalls keinen Vollkaskoschutz, muss er den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst zahlen oder wird in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. Darüber hinaus können dem vermeintlichen Unfallverursacher ein Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen.

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