Auch davon einmal abgesehen beruhigen Automobilverbände, dass die im Handel frei verkäufliche Pyrotechnik bei korrekter Verwendung für die Fahrzeugkarosserie kaum zur Gefahr wird. Denn eine ausgebrannte Rakete, die auf ein Autoblech fällt, richtet meist keinen Schaden an. Cabrios mit Stoffverdeck halten demnach ebenfalls den „Angriffen“ von Silvesterraketen unversehrt Stand. Im Gegensatz dazu können Feuerwerkskörper, die aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert werden, durchaus Schmauchspuren auf dem Lack nach sich ziehen. Zwar wird auch dadurch kein Auto in Flammen aufgehen, wie der ADAC feststellt, aber Scheiben können bersten, Lack und Innenraum beschädigt werden.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) wiederum weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht unter ein am Straßenrand parkendes Auto geraten sollten. Denn dort können sie die Wirkung eines Sprengkörpers entwickeln. Dies sollten demnach insbesondere auch die Besitzer von Fahrzeugen mit Gas- oder Hybridantrieb beachten. In jedem Fall handele verantwortungslos, wer seine Böller anzünde, sie auf Reifen lege, in einen Auspuff stecke oder sie unter Fahrzeuge werfe, warnt der AvD.

Deshalb raten alle Experten unisono, das Auto vor dem Freudenfeuerwerk zur Begrüßung des neuen Jahres vorsichtshalber irgendwo geschützt in Sicherheit zu bringen. Wem dafür keine Garage oder eine andere Unterstellmöglichkeit zur Verfügung steht, der sollte sich für die Silvesternacht nach einer ruhigeren Seitenstraße als Parkplatz umschauen. Auch ein Baum kann mit seinem Astwerk Schutz vor herabfallenden Raketen bieten. Und eigentlich sollte sich der Hinweis erübrigen, dass Raketen, Böller und sonstige Feuerwerkskörper nicht auf Autodächern oder Kühlerhauben entzündet werden sollten.

Kommt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen das Auto an Silvester zu Schaden, ist zunächst nach dem Verursacher zu fahnden. Denn er hat für das von ihm angerichtete Malheur aufzukommen. Erst wenn der verantwortliche „Pyromane“ nicht ausfindig zu machen ist, wendet man sich an die eigene Versicherung. Brand- oder Explosionsschäden sowie zerstörte Scheiben werden von einer Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Wurde das Fahrzeug dagegen mit voller Absicht ramponiert, handelt es sich um einen Vandalismus-Schaden, für den nur die Vollkaskoversicherung aufkommt. Bevor der Versicherer über einen Schaden informiert wird, sollte man bei der Polizei eine entsprechende Anzeige erstatten.

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