Um beide Seiten, Mieter und Vermieter, abzusichern, sollten sie das Mietfahrzeug bei der Ausgabe gemeinsam genau in Augenschein nehmen und alle möglichen Mängel in einem Übergabeprotokoll detailliert auflisten. Dabei ist nonchalante Toleranz fehl am Platz. Im Gegenteil: Es erweist sich am Ende des Mietverhältnisses nur allzu häufig als großer Vorteil, wenn in dem Übergabeprotokoll auch kleine Schäden an dem Mietobjekt vermerkt wurden. Sonst kann der Mieter nämlich schnell für Beschädigungen haftbar gemacht werden, die er gar nicht zu verantworten hat.

Deshalb lohnt es allemal, sich vor Fahrtbeginn die Zeit für einen kritischen Blick auf das Mietauto zu nehmen – auch wenn man möglicherweise selbst in Eile ist oder der Angestellte der Mietwagenfirma drängelt. Zunächst wird das Äußere des Fahrzeugs auf Mängel untersucht: Kratzer im Lack, Beulen im Blech, Spuren von unerwünschtem Kontakt der Alufelgen mit Bordsteinen, nicht intakte Beleuchtung und versehrte Verglasung. Das sind alles Punkte, die beim Übernahmecheck schriftlich festzuhalten sind. Insbesondere die Frontscheibe des Autos sollte man kritisch in Augenschein nehmen, da sich hier zunächst scheinbar kleinste Schäden leicht zu erheblichen finanziellen Folgekosten auswachsen können. Das ist besonders unangenehm, wenn solche Glasdefekte nicht versichert sind. Dann werden für den Austausch einer Windschutzscheibe schnell um die 1.000 Euro fällig.

Nach dem kritischen Gang um das Auto erfolgt der ebenso aufmerksame Blick in das Wageninnere: Ist die Innenverkleidung unversehrt, sind die Sitze sauber und ohne Risse, gibt es Beschädigungen am Armaturenbrett, funktionieren Radio und gegebenenfalls Navigationsgerät einwandfrei? Es mag lästig sein, dies alles zu hinterfragen. Doch es kann im Zweifel Geld sparen, wenn solche Beeinträchtigungen des Mietfahrzeugs bei der Übernahme akribisch protokolliert wurden. Am besten hält man vorhandene Schäden auch im Bild fest, möglichst mit Datums- und Zeitangabe.

Wer sich gegen mögliche Probleme umfassend absichern will, dem sei bei der Anmietung der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen, mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung. Danach zu fragen, ist immer ratsam. Denn eine solche Absicherung, die oft vom Vermieter mit angeboten wird, kann sich unterm Strich als erheblich preiswerter erweisen als ein vermeintliches Billig-Schnäppchen. In jedem Fall ist es ratsam, das Mietobjekt während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Denn nur so erhält man nach einer gemeinsamen Inspektion des Fahrzeugs gleich die schriftliche Bestätigung, dass es unbeschädigt zurückgegeben wurde.

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