Für Autofahrer oder Fußgänger ist es meist – wenn überhaupt – erst sehr spät möglich, zu erkennen, ob sie es statt eines normalen Rades mit einem Pedelec zu tun haben. Das stellen sie jedoch spätestens dann fest, wenn das „Fahrrad mit eingebautem Rückenwind“ deutlich schneller unterwegs ist als gedacht. Ähnlich geht es manchen Elektro-Bikern: Sie unterschätzen ebenfalls die Geschwindigkeit ihres Rades, bremsen deshalb nicht rechtzeitig oder bekommen die Kurve nicht mehr.
Dies gilt vor allem für die schnellen Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet wird. Solche E-Bikes dürfen deshalb auch nur mit einem Führerschein bewegt werden. Einfache Elektrofahrräder hingegen verfügen nur über einen Motor mit bis zu 250 Watt Leistung, dessen Unterstützung bei maximal 25 Kilometern pro Stunde aussetzt. Für diese Pedelecs ist keine Fahrerlaubnis, keine Zulassung und kein Versicherungskennzeichen nötig.
Doch gleich wie groß die Flügel sind, die der Elektromotor dem Pedelec verleiht: Seine Piloten sollten in jedem Fall gut versichert sein. Für den Einsatz eines schnellen E-Bikes ist ohnehin ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Daher kommt in dieser Fahrzeugkategorie bei einem Unfall die Kfz-Versicherung auf. Unfälle mit normalen Elektro-Fahrrädern, deren Tretunterstützung auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt ist, sind bei Versicherungen wie der HUK-COBURG beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Durch ein Zusatzmodul kann zudem die Hausratversicherung für den Fall erweitert werden, dass das teure Pedelec Langfingern auf der Straße in die Hände fällt. Denn Hausratversicherer treten nur bei Einbruchdiebstahl ein, also wenn das E-Bike aus dem Keller oder der Garage geklaut wird.
Eigene Unfallfolgen eines Pedelec-Fahrers deckt, wie bei Fahrrädern ohne Elektro-Unterstützung auch, die gesetzliche Unfallversicherung nur dann ab, wenn sich das Opfer auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit befand. Wer hingegen keinen solchen „Wegeunfall“ erleidet, kann nicht auf Hilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen. Da lohnt sich der Gedanke an eine private Unfall- bzw. gegebenenfalls auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung!