Richtig ist: Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfallschäden auf, die von einem Autofahrer verursacht wurden, der im Winter mit Sommerbereifung unterwegs war. Allerdings kann das Unfall-Opfer eine Mitschuld treffen, wenn sein Fahrzeug gleichfalls nicht der Jahreszeit entsprechend bereift ist. Dann wird der entstandene Unfallschaden von der Versicherung des Unfall-Verursachers möglicherweise nicht vollständig ersetzt. Die Haftung richtet sich also grundsätzlich nicht danach, ob der Unfall durch falsche Bereifung verursacht wurde.

Auch um Beschädigungen des eigenen Autos muss sich kein Kraftfahrer sorgen, der einen solchen Winterunfall auslöste. Denn die Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall ebenso. Nur wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhält, indem er sich etwa mit abgefahrenen Sommerreifen auf schneebedeckte oder vereiste Straßen begibt, kann die Versicherung ihre Haftung bei einem so verursachten Unfall einschränken. Begründung: Dem Autofahrer hätte klar sein müssen, dass die Bereifung seines Fahrzeugs nicht den Straßenverhältnissen entspricht.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingegen schreibt seit 2010 vor, dass Kraftfahrzeuge, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte am Straßenverkehr teilnehmen, mit sogenannten M+S-Reifen ausgerüstet sein müssen. Diese Reifen weisen ein Profil und eine spezielle Gummimischung auf, die auch bei „Matsch + Schnee“ den notwendigen „grip“ gewährleisten, den Sommerreifen dann nicht mehr bieten können. Wer gegen diese – im Volksmund „Winterreifenpflicht“ genannte – Vorschrift verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, im Falle einer Verkehrsbehinderung gegebenenfalls auch von 80 Euro. Zusätzlich ist dem Reifen-Sünder ein Punkt im Flensburger Strafregister gewiss.

Doch nicht nur wegen dieser Strafandrohung, auch zur eigenen Sicherheit sollten Autofahrer rechtzeitig von Sommer- auf Winterbereifung wechseln, raten Experten. Sie warnen jedoch ebenfalls davor, sich mit Winterbereifung allzu sicher zu fühlen. Denn auch in der kalten Jahreszeit gilt: Nur angepasstes und vorausschauendes Fahren beugt Unfällen vor!

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