Dann werden auch die Freiluft-Möbel und Outdoor-Accessoires aus ihrem Winterquartier geholt, um auf der Terrasse und im Garten das gewünschte Wohlgefühl zu erzeugen. Da solche Einrichtungsgegenstände jedoch häufig einen nicht unbeträchtlichen Wert haben, stellt sich vielen Frischluft-Fans die Frage: Was ist, wenn mein schönes und möglicherweise edles Terrassen- bzw. Gartenmobiliar entwendet oder durch Witterungseinflüsse beschädigt wird?
Hier empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen der jeweiligen Hausratversicherung. Diese decken in der Regel unter anderem zwar auch Sturm- und Hagelschäden ab. Doch dies gilt häufig nur für Hab und Gut, das sich innerhalb des Gebäudes befindet. Für den Diebstahl der guten Stücke auf der Terrasse und im Garten kommen hingegen längst nicht alle Versicherer auf.
Keine Sorgen müssen sich in dieser Hinsicht zum Beispiel diejenigen machen, die eine Hausratversicherung bei der HUK-COBURG abgeschlossen haben. Denn bei deren Policen ist der Diebstahl von Gartenmöbeln und Dingen, die der Verschönerung des Gartens dienen, mitversichert. Dies gilt auch für den Fall, dass Diebe ihre langen Finger nach Gartengeräten, wie etwa dem teuren Rasenmäher, ausstrecken. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob das Grundstück, das zum Haus oder der Wohnung gehört, umzäunt ist.
Da die Mitversicherung von Gartenmöbeln und -geräten nicht einheitlich geregelt ist, sollte man sich hierzu auf jeden Fall bei seinem jeweiligen Hausratversicherer schlaumachen. Dies gilt auch für Schäden durch Sturm und Hagel. Denn an Gegenständen, die sich auf der Terrasse oder im Garten befinden, gehen Wetterkapriolen oft nicht spurlos vorüber. Am sichersten gegen Verlust und Ärger durch solche Schäden schützt sich in jedem Fall derjenige, der sicherheitshalber Freiluftmöbel, Gartengeräte, Blumenkästen und Terrakotta-Gefäße in einer geschützten Ecke in Sicherheit bringt, bevor sich ein Sturmtief daran austoben kann.