Denn nicht in allen Ländern sind die Mindestversicherungssummen so hoch wie in Deutschland. So gelten etwa in der Türkei nur Versicherungshöchstbeträge von 380.000 Euro für Personenschäden und sogar nur 15.000 Euro für Sachschäden, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert. Im Vergleich zu den hierzulande abgedeckten Summen von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden fallen die im Ausland versicherten Beträge also zum Teil sehr gering aus. Das kann bei einem Unfall im ungünstigsten Fall richtig teuer werden, wenn der Urlauber als Unfallverursacher für Ansprüche des Geschädigten, die über die Versicherungssumme hinausgehen, selbst aufkommen muss.

Deshalb rät die Versicherungsplattform transparo, die Konditionen des Vermieters im Ausland schon daheim auf den jeweiligen Versicherungsschutz hin genau zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sollte man auch einen Blick in die Unterlagen des eigenen Autos werfen: Denn etliche deutsche Kfz-Versicherungen beinhalten die sogenannte „Mallorca-Police“. Sie sieht vor, dass niedrigere Deckungssummen im Ausland auf das in Deutschland übliche Niveau aufstockt werden. Dies gilt allerdings nur innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Ist eine solche „Mallorca-Police“ nicht vorhanden, empfiehlt es sich, bei nicht ausreichender Deckung unbedingt eine Versicherung mit höherer Haftung abzuschließen.

Sinnvoll kann auch sein, sich zusätzlich zum Vollkasko-Schutz gegen Glas-, Unterboden-, Felgen- und Reifenschäden abzusichern. Denn häufig werden Schäden an diesen Karosserieteilen von der normalen Versicherung nicht beglichen.

Grundsätzlich gilt: Auch bei Mietwagen nicht am Versicherungsschutz sparen! Dabei sollte der Reisende allerdings auch darauf achten, dass er sich nicht doppelt absichert. Dies ist infolge von Verständigungsschwierigkeiten im Urlaubsland oder bei Online-Buchungen oft schneller passiert, als man denkt.

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