Hierbei ist zu beachten: Dieses Datum gilt nur für den Eingang der Kündigung beim Versicherer, nicht hingegen für deren Absendung durch den Versicherten. Deshalb ist es ratsam, die schriftliche Kündigung – so die vorgeschriebene Form – nicht erst „auf den letzten Drücker“ zur Post zu bringen. Wer diesen Brief zudem als Einschreiben mit Rückschein versendet, kann später jederzeit nachweisen, wann sein Schreiben der Versicherungsgesellschaft zugestellt wurde. Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der gültige Vertrag automatisch um ein Jahr.

Außer der regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres können sich Kunden auch noch aus anderen Gründen von ihrem bisherigen Kfz-Versicherer trennen. Dazu gibt ihnen das sogenannte Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit. Es tritt zum Beispiel ein, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Sobald die entsprechende Benachrichtigung den Kunden erreicht, hat dieser einen Monat Zeit, aus dem laufenden Vertrag auszusteigen.

Auf diesem Weg können auch Versicherungsnehmer, die den Termin zur regulären Kündigung verpasst haben, sich noch einer bestehenden Police entledigen – wenn der Versicherer zum neuen Versicherungsjahr eine „Beitragsanpassung“ vornimmt. Ein Sonderkündigungsrecht steht auch dem zu, der ein neues Fahrzeug anmeldet. Denn sein Versicherungsvertrag endet mit dem Abmelden des bisherigen Gefährts. Auch bei der Einstufung in eine neue Regionalklasse, etwa aufgrund gestiegener Schadensmeldungen, kann der Kunde kündigen. Dies ist ebenfalls möglich nach einem Schadensfall. Dagegen lässt sich eine Kfz-Versicherung nicht kündigen, wenn die Beitragserhöhung aus einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse resultiert.

Laut einer aktuellen Umfrage der Online-Fahrzeugbörse „mobile.de“ würden 63 Prozent der Kfz-Versicherungskunden ihren Vertrag wegen günstigerer Konditionen wechseln. Für 41 Prozent der Befragten wäre Unzufriedenheit mit der bestehenden Versicherung ein Kündigungsgrund. Außerdem sähen 38 Prozent der Kunden in der Erwartung eines besseren Versicherungsschutzes bei einem anderen Anbieter ein Motiv für einen Vertragswechsel.

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