Gut dran sind in solchen Fällen immer Autofahrer mit einer Kaskoversicherung. Denn eine Kfz-Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die am Fahrzeug des Versicherten durch eine Dachlawine entstanden sind. Zerstört die Dachlawine die Autoscheiben, leistet die Teilkaskoversicherung. Ohne Kasko-Schutz kann es für einen Autobesitzer durchaus problematisch werden, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, warnt der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV). Denn dafür muss der Geschädigte nachweisen können, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Und eine solche Beweisführung kann demnach vor Gericht schwierig sein. Deshalb ist es bei einem vollkaskoversicherten Fahrzeug gegebenenfalls sinnvoller, sich zunächst an den eigenen Versicherer zu wenden.

Selbstverständlich sind aber auch Hausbesitzer nicht frei von entsprechenden Sorgfaltsverpflichtungen. So hat er im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg vor dem Haus gefahrlos passiert werden können – soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist, wie der ADAC einschränkend erläutert. Demnach hängt etwa der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bereits stark von der Region ab: Nur in schneereichen Gebieten muss der Hauseigentümer zur Sicherung Schneefanggitter oder Warnschilder anbringen. Zudem wird von ihm nicht verlangt, dass er Tag für Tag aufs Dach klettert und dort die Schneemenge inspiziert bzw. entfernt. Aber er ist schon gehalten, nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach auf mögliche Schnee- oder Eisabgänge hin zu überprüfen.

Und er sollte mögliche Gefahrenbereiche mit entsprechenden Warnhinweisen kennzeichnen, unter Umständen sogar absperren, raten Experten. Wobei sie darauf hinweisen, dass ein Absperren des Gehwegs nur vorübergehend bei drohenden Dachlawinen, jedoch nicht dauerhaft erlaubt ist. Hausbesitzer können die Pflicht, Eiszapfen und Schneemassen vom Dach zu entfernen, auch an ihre Mieter weitergeben, indem sie ihnen im Mietvertrag sämtliche Verkehrssicherungspflichten für das Haus übertragen.

Losgelöst von allen Haftungsfragen empfiehlt es sich für Autofahrer an schneereichen Wintertagen jedoch immer, einen möglichen Parkplatz für ihr Fahrzeug im Hinblick auf Eiszapfen und Dachlawinen kritisch zu beäugen. Fahrer sollten sich im Winter besser sichere Stellplätze suchen, rät der ADAC. Außerdem rät der Automobilclub Autobesitzern nicht an Stellen zu parken, an denen offensichtlich mit Schneelawinen gerechnet werden muss – wie etwa neben Häusern mit sehr steilen Dächern. Sonst könnte sie im Falle eines Falles beim Schadenersatz eine Mitschuld treffen.

Ist dennoch eine Dachlawine abgegangen oder hat sich ein Eiszapfen gelöst und das eigene Fahrzeug ist beschädigt, sind Autobesitzer immer gut beraten, wenn sie den Schaden und den Schadensort möglichst aussagekräftig dokumentieren – am besten mit Fotos und Zeugenaussagen. Dann ist im Zweifelsfall auch die Aussicht größer, einen Hausbesitzer haftbar machen zu können.

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