Was ist in einem solchen Fall zu beachten, um Ärger und Stress möglichst gering zu halten?

Grundsätzlich gilt: Bei allen Fahrten ins Ausland innerhalb der Grenzen Europas besteht Versicherungsschutz über die deutsche Haftpflicht. Eine Grüne Versicherungskarte kann den Versicherungsschutz zusätzlich auf andere Länder ausweiten. Allerdings hilft eine Grüne Versicherungskarte oft auch im EU-Ausland, die Unfallabwicklung zu vereinfachen. Ansonsten gelten bei Autos mit Zulassung in Deutschland oder der EU die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland eröffnen sich dem deutschen Urlauber zwei Möglichkeiten: Entweder der Geschädigte meldet sich direkt bei dem betreffenden ausländischen Versicherer oder er setzt seine Reise fort und lässt seinen Schaden anschließend von daheim aus über einen sogenannten Schadenrepräsentanten des ausländischen Versicherers regulieren. In jedem Fall müssen dazu Angaben zum Kennzeichen des Unfallgegners, zum Herkunftsland des Unfallgegners, zum Schadenstag und zum Unfallland gemacht werden.

Wichtig zu wissen, dass bei einem Unfall im Ausland immer das nationale Recht am jeweiligen Unfallort gilt. Also: In Spanien etwa wird nach spanischem Recht über die Ansprüche entschieden, ganz gleich, wo das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen und versichert ist. Dies kann zur Folge haben, dass auch nach einem unverschuldeten Unfall die Entschädigungsleistungen unter Umständen geringer ausfallen als nach deutscher Rechtsprechung. Davon betroffen sind oft Mietwagenkosten, ein Nutzungsausfall sowie die Kosten für einen Sachverständigen und den Anwalt.

Im Zweifel sollte man sich von seiner deutschen Versicherung beraten lassen. Bei einem Unfall ist der Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland über die Rufnummer 0800 25 026 00 (kostenfreie Servicerufnummer aus Deutschland) zu erreichen. Für Anrufe beim Zentralruf aus dem Ausland gilt die Rufnummer +49 40 300 330 300.

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