Auch für Interessierte mit Vorerkrankungen gab der Krankenversicherer jetzt eine entsprechende Aufnahmegarantie ab. Für Letztgenannte soll lediglich ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent erhoben werden. Die Aufnahmezusage schließt ebenfalls familienversicherte Angehörige mit ein.
Einzige Vorbedingung für eine private Krankenversicherung bei der HUK-COBURG ist, dass das Einkommen des Angestellten die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet und er dadurch erstmals versicherungsfrei wird. Die entsprechende Beitragsbemessungsgrenze liegt 2013 bei 52.500 EUR im Jahr. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Angestellte innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat bei der HUK-COBURG krankenversichern. Dabei sind unter anderem Wahlleistungen bis hin zum Zweibett-Zimmer möglich.
Damit sei auch der mitunter erhobene Vorwurf entkräftet, die privaten Krankenversicherungen wollten sich unter den Versicherungskunden nur diejenigen mit sogenannten „guten Risiken“ herauspicken, betont die HUK-COBURG.

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