Am 30. November ist es wieder soweit: Bis zu diesem Termin müssen Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, ihre alte Police kündigen. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Das bedeutet, wer zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln will, muss seinen bestehenden Vertrag bis einschließlich 30. November schriftlich kündigen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer einzugehen hat, um wirksam zu sein. Und nicht zu vergessen bei einem Versicherungswechsel: Bevor man den alten Vertrag kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.

Laut einer Erhebung des Kölner Marktforschungsinstituts YouGov soll in diesem Jahr fast die Hälfte der Kfz-Versicherungskunden darüber nachdenken, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dabei geht es demnach mit 85 Prozent der überwiegenden Mehrheit vor allem darum, weniger für ihre Police zu bezahlen, und nur 27 Prozent sind auf bessere Versicherungsleistungen aus. Aber ist einem Versicherungsnehmer allein mit einem günstigeren Preis tatsächlich gedient?

Nein, stellen Experten dezidiert fest. Für entscheidend auch bei der Qualität einer Kfz-Versicherung halten sie das viel zitierte Preis-Leistungs-Verhältnis. Oder anders formuliert: Eine extrem billige Police kann einen Versicherungskunden im Schadensfall teuer zu stehen kommen. Deshalb sollten vor einer Wechselentscheidung akkurat die Leistungen der verschiedenen Anbieter verglichen und in Relation zu den Kosten gesetzt werden.

Worauf gilt es dabei zu achten? Ganz pauschal lautet hier die Devise: Die richtige Kfz-Versicherung sollte umfassende Leistungen zu einem attraktiven Preis bieten. So empfehlen Verbraucherberater zum Beispiel konkret, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung insbesondere auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten, um sich vor bösen Überraschungen im Schadenfall zu schützen. Dies bedeutet, dass der gewählte Versicherungsvertrag statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden eine 100-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen sollte. Außerdem raten die Experten zu einer sogenannten Mallorca-Police, einer Ergänzung der Kfz-Versicherung, die bei Mietwagenfahrten im Ausland die Haftpflicht-Versicherungssumme auf deutsches Niveau anhebt. Denn in vielen Reiseländern sind die Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht sehr niedrig und speziell bei Personenschäden viel zu gering.

Ein besonderes Augenmerk sollten Kfz-Versicherungskunden auch auf die Regelungen zur Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt haben. Aufgrund unterschiedlicher Vertragsbedingungen können Versicherungsnehmer hier nämlich leicht in eine Kostenfalle tappen, wenn der vermeintlich günstigere Anbieter sich mit Beitragserhöhungen nach einem Schadenfall letztlich als teurer erweist.

Bei einer Kasko-Versicherung sollte man sich vergewissern, dass diese auch Leistungsverweigerung bei grober Fahrlässigkeit ausschließt. Denn wenn sich der Versicherer weigern kann, wegen grober Fahrlässigkeit einen Schaden zu begleichen, läuft der betroffene Autofahrer Gefahr, auf den entsprechenden Kosten oder einem Teil davon sitzen zu bleiben. Deshalb sollte diese Klausel im Vertrag tunlichst ausgeschlossen sein. Eine gute Kasko-Versicherung kommt zudem für Zusammenstöße mit Tieren aller Art auf und zahlt generell bei Tierbiss – inklusive der Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw hinterlässt.

Sparfüchse können sich ferner überlegen, ob sie mit einem sogenannten Telematik-Tarif Beitrag sparen wollen. Bei diesen Verträgen wird sicheres und vorausschauendes Fahren mit Rabatten belohnt. Dazu werden Fahrdaten mittels Sensor und einer App registriert. Bei der HUK-COBURG beispielsweise können Kunden mit einem solchen Vertrag bei entsprechender Fahrweise bis zu 30 Prozent einsparen.

Wie üblich zum Ende der alljährlichen Wechselperiode versuchen Versicherer immer wieder, Kunden mit scheinbar besonders attraktiven Offerten zu locken. Da heißt es, mit noch offeneren Augen die Konditionen zu vergleichen, um nicht auf abgespeckte Werbe-Angebote hereinzufallen. Zahlreiche Verbraucher versuchen, sich hierzu auf Vergleichsportalen im Internet einen Marktüberblick zu verschaffen. Doch auch dabei ist Vorsicht geboten. Denn die Übersichten dieser „Dienstleister“ sind längst nicht so vollständig, wie der Kunde glauben soll. Stattdessen werden nicht alle Kfz-Versicherer berücksichtigt. So lässt sich etwa die HUK-COBURG, mit mehr als 12 Millionen versicherten Fahrzeugen Deutschlands größter Kfz-Versicherer, auf keinem Portal mehr listen. Wer also wirklich umfassend über die unterschiedlichen Kfz-Versicherungsangebote informiert sein will, sollte Verbrauchermedien zu Rate ziehen und sich direkt auf den Websites der Versicherer über deren Konditionen schlau machen.

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