Wie also sieht die Rechtslage hierzu aus? Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber, auf einer dreispurigen Autobahn den mittleren Fahrstreifen zum Überholen von langsameren Fahrzeugen auf der rechten Spur zu benutzen. Beim Ausscheren auf die Mittelspur haben sich die Autofahrer zu vergewissern, dass sie dort keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindern, der mit mehr Tempo fährt. Gegebenenfalls hat man zu warten, bis das schnellere Fahrzeug vorbeigefahren ist oder rücksichtsvoll auf die linke Spur wechselte.

Und nach dem Überholen ist es demnach Pflicht, sofort wieder nach rechts einzuscheren? Nicht unbedingt: Laut Paragraf 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer länger auf der Mittelspur der Autobahn verweilen, wenn rechts „hin und wieder“ langsame Fahrzeuge unterwegs sind. Andernfalls greift selbstverständlich das allgemeine Rechtsfahrgebot. Die genannte Ausnahme von dieser Vorschrift soll das Risiko reduzieren, das von allzu häufigen Spurwechseln ausgehen kann – die Kraftfahrer sollen nicht zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen werden.

Was jedoch versteht der Gesetzgeber unter „hin und wieder“? Diese Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (AZ: 2Ss(OWi)318/89-(OWi) 93/89 II) so beantwortet: Wenn ein Fahrer nach einem Überholvorgang mindestens 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur weiterfahren kann, muss er wieder dorthin wechseln. Das bedeutet, dass ein Autofahrer sich nicht in die kleinste Lücke in der Fahrzeugkette auf dem rechten von drei Autobahnfahrstreifen hineinquetschen muss. Er darf durch sein Verbleiben auf der Mittelspur aber auch nicht andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden.

Genau dies ist jedoch nur allzu oft der Fall, wenn sich etwa „Mittelspurkriecher“ mit nur wenig langsameren Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen ein „Elefantenrennen“ liefern oder partout eine weithin freie rechte Spur nicht befahren wollen – aus welchen Gründen auch immer. Dann erhöhen sie massiv die Wahrscheinlichkeit von Staus und steigern das Unfallrisiko! Darin sind sich Verkehrssicherheitsexperten einig. Deshalb raten sie allen Autofahrern, auf Autobahnen so weit möglich und sinnvoll rechts zu fahren.

Wer übrigens zuvorkommend von rechts auf den Mittelstreifen wechselt, um bei Autobahnauffahrten anderen Fahrern das Einfädeln zu erleichtern, darf dies tun, muss es aber nicht, wie manche irrtümlich meinen. Denn der fließende Verkehr hat hier Vorfahrt. Deshalb obliegt es grundsätzlich dem Auffahrenden, entweder den Beschleunigungsstreifen so zu nutzen, dass er sich gefahrlos in den Verkehrsfluss einfädeln kann, oder eben auf eine passende Lücke zu warten.

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