Aber es sind auch positive Veränderungen absehbar: So soll ab Januar der Mindestlohn um 0,41 Euro auf dann 12,82 Euro steigen, das Wohngeld wird erhöht, die Ladegeräte für Smartphones und Tablets bekommen einen einheitlichen Anschluss und Verbraucher erhalten, wenn ihre Internetleistung nicht der im Vertrag zugesicherten entspricht, ein Recht auf Minderung.
Welche Neuerungen jeden Einzelnen stärker betreffen, ist wie immer unterschiedlich. Doch auf einige Änderungen haben wir uns alle einzustellen. Wie etwa auf das neue Postgesetz, im Amtsdeutsch „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“. Es tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und bringt neue Rahmenbedingungen zu Brieflaufzeiten, zum Paketversand und zum bundesweiten Filialnetz. Künftig muss demnach ab 2025 der überwiegende Teil (95 Prozent) der Briefsendungen erst am dritten Tag nach Einwurf ankommen. Bisher hatten Briefe am ersten oder zweiten Tag danach ihren Empfänger zu erreichen. Unverändert sollen nach dem neuen Postgesetz hingegen die Anzahl und die Entfernungen der Filialen und Briefkästen bleiben.
Auch bei der Paketzustellung gibt es kleine, aber wichtige Änderungen, wie die Verbraucherzentralen erläutern: So sieht das neue Gesetz vor, dass Pakete nicht mehr an weit entfernt liegenden Orten abgeholt werden müssen. Sie dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben werden. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, sind nur noch an den nächstgelegenen Hinterlegungsort zu bringen. Gleichzeitig werden Briefe und Pakete teurer: Ab dem 1. Januar 2025 sind für einen Standardbrief 95 Cent anstatt wie bisher 85 Cent zu entrichten. Gleiches gilt für die Postkarte, die vorher 70 Cent kostete. Der Versand von Paketen verteuert sich ab dem neuen Jahr ebenfalls: Dann muss man etwa für das „Päckchen S“ 4,19 statt 3,99 Euro bezahlen.
Für Autofahrer und auch andere Verkehrsteilnehmer gelten ab Januar 2025 auch neue Regelungen. Eine davon betrifft den Führerscheinumtausch: Wer 1971 oder später geboren wurde und noch im Besitz eines rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins ist, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen, mahnt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Ansonsten droht ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro. Ältere Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen. Die Verlängerung der alten „Pappen“ erfolgt übrigens zu eigenen Lasten und kostet rund 25 Euro zuzüglich der Kosten für ein biometrisches Passfoto. Und wer auf seinem Fahrzeug-Kennzeichen eine orangefarbene Plakette hat, muss 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Wurde die erfolgreich absolviert, gibt es eine gelbe Plakette, die bis 2027 gilt.
Eine weitere Erhöhung der Prämien für die Kfz-Versicherung ist nach wie vor den deutlich gestiegenen Reparaturkosten geschuldet. Je nach Versicherungsschutz sollen auf Kunden Steigerungen um bis zu 20 Prozent zukommen können, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt. Der Verband empfiehlt daher, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen, und weist darauf hin, dass bei Preisanhebungen Kunden ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung zusteht.
Laut Ankündigung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gelten ab Januar 2025 zudem neue Regionalklassen für rund 9,4 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer. Diese Änderungen betreffen demnach die Einstufungen in der Kfz-Haftpflicht- sowie in der Voll- und Teilkaskoversicherung. Nach Auskunft des GDV sollen rund 4,7 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte in 59 Bezirken von einer besseren Einstufung profitieren. Allerdings müssen sich demnach genauso viele Versicherungskunden auf Höherstufungen in den Klassen einstellen. Die übrigen 305 Bezirke sollen ihre bisherigen Einstufungen behalten.
Auch bei den Kasko-Versicherungen gibt es Veränderungen bei einigen Regionalklassen: So sollen auf rund 5,8 Millionen Kasko-Versicherte vor allem aufgrund regionaler Wetterschäden wie Hagelschauer höhere Einstufungen zukommen. Gleichzeitig erhalten rund 4,5 Millionen Versicherungsnehmer eine niedrigere Einstufung.
Wer ohne eigenes Fahrzeug von A nach B kommen will, muss ab dem kommenden Jahr ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Denn der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar 2025 von 49 auf 58 Euro. Dies haben die Verkehrsminister der Länder beschlossen, um die Kosten des Tickets zu finanzieren. Auch der Preis des rabattierten Tickets für Studierende soll voraussichtlich zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro erhöht werden.
Doch Tanken wird voraussichtlich ebenfalls teurer. Denn ab Januar 2025 steigt die CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Dies soll Schätzungen zufolge die Preise für Benzin und Diesel um rund 3 Cent pro Liter erhöhen.
Und dann tritt ab 2025 auch noch ein neues EU-Gesetz in Kraft, das Auswirkungen für die Verbraucher haben wird, weil es den Verkauf von Verpackungen und Dosen aus bestimmten Kunststoffen verbietet. Damit sind vom kommenden Jahr an Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, in der EU verboten. Hierzu zählen unter anderem beschichtete Metalldosen, wiederverwendbare Kunststofftrinkflaschen oder Getränkedosen. Dies soll dem Gesundheitsschutz der Menschen in der EU dienen.
Links
- https://www.fr.de/verbraucher/aenderung-des-netto-lohns-ab-2025-tabelle-enthuellt-die-hauptgewinner-93364143.html
- https://presse.ace.de/pressemitteilungen/presse-detail/news/das-aendert-sich-2025-im-strassenverkehr/
- https://www.regenbogen.de/magazin-ratgeber/leben-alltag/aenderungen-ab-2025-das-ist-nun-wichtig
- https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/neues-jahr-neue-gesetze-was-sich-fuer-verbraucherinnen-2025-aendert-101494