So muss in einigen Staaten, wie etwa Polen oder Rumänien, bei einem Unfall immer die Polizei benachrichtigt werden, gleich, ob sie die Schäden aufnimmt oder nicht. Auch ohne Ordnungshüter sollte der Unfall in jedem Fall so präzise wie möglich protokolliert werden, um eventuellen Problemen bei der späteren Schadensregulierung vorzubeugen. Dabei hilft der europäische Unfallbericht, der bei den Kfz-Versicherungen zu erhalten ist. Dieses Unfallprotokoll enthält alle wichtigen Fragen und Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten, zu Zeugen, zum Schaden etc. Wer diesen Bericht genau ausfüllt, kann davon ausgehen, in der Folge leichter zu seinem Recht zu kommen. Darüber hinaus erweisen sich Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen meist als hilfreich.

Doch Achtung: Der europäische Unfallbericht hat in manchen Ländern – wie etwa in Frankreich und den Benelux-Staaten – erheblich mehr Bedeutung für die spätere Schadensregulierung als hierzulande. Das heißt, wer das Protokoll unterschreibt, erkennt dessen Inhalt unwiderruflich an. Deshalb sollten darin gegebenenfalls auch Widersprüche und Kommentare vermerkt werden. Im Zweifel füllt jeder Unfallbeteiligte einen eigenen Bericht aus und unterzeichnet diesen. Anschließend werden Kopien davon ausgetauscht.

Ebenfalls zu beachten: Bei Unfällen im Ausland gilt in der Regel das jeweilige nationale Recht. Dieses weist mitunter deutliche Unterschiede zu den deutschen Verhältnissen auf, was etwa Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten anbetrifft. Dem lässt sich mit einer Ausland-Schadenschutzversicherung als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung vorbeugen. Damit garantiert der eigene Versicherer, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Bei Unfällen im europäischen Ausland können übrigens daraus resultierende Schadenersatzansprüche auch von zu Hause aus geltend gemacht werden. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten regulieren entweder selbst in den anderen EU-Staaten oder verfügen andernfalls über einen Schadensbeauftragten vor Ort, der dies für sie übernimmt.

Hat es im Urlaub tatsächlich gekracht, sollte sich der betroffene Autofahrer in jedem Fall als Erstes eine Warnweste überziehen, rät die HUK-COBURG. Diese ist in vielen europäischen Ländern inzwischen vorgeschrieben. Später kann sich der Versicherte dann an den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 oder aus dem Ausland unter +49 40 300330300 wenden.

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