Doch wie sollte man sich im Falle des Falles verhalten und was ist für die Schadenregulierung durch die Versicherung zu beachten? Wichtig ist es, so die HUK-COBURG Kfz-Versicherung, die Unfallstelle abzusichern und bei Personenschäden die Polizei zu informieren. Die Beamten kümmern sich in dem Fall auch darum, dass der Vorgang ordnungsgemäß aufgenommen wird. Diese Aufgabe obliegt den Beteiligten, wenn die Polizei nicht hinzugezogen wird, beziehungsweise nicht hinzugezogen werden muss. Idealerweise nutzt man dazu einen europäischen Unfallbericht, den es in der Regel kostenlos bei der Kfz-Versicherung gibt. Ergänzt werden sollte der Unfallbericht durch Fotos oder Videos, was dank moderner Mobiltelefone kein Problem darstellen sollte. Ist ein ausländischer Fahrer am Unfall beteiligt, hilft das „Deutsche Grüne Karte Büro“ in Hamburg. Das Büro leitet alle nötigen Schritte für die Schadenregulierung ein. Wichtig: Für die Regulierung des Schadens muss die „Grüne Karte“ des Unfallgegners eingereicht werden.