E-Bikes sind Trend. Knapp 1,4 Millionen dieser Elektro-Fahrräder wurden im vergangenen Jahr verkauft, wie die Statistikdatenbank Statista ausweist. Damit wurde ein neuer Rekordwert erreicht, nachdem die Absatzzahlen in den Jahren zuvor kontinuierlich anstiegen. Zur Kategorie der E-Bikes zählen auch die Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Bei dieser, nach Angaben der Statistiker gängigsten Form von Elektro-Fahrrädern, wird der Fahrer von einem Elektromotor beim Treten unterstützt. Dabei darf der Hilfsantrieb eine Leistung von maximal 250 Watt aufweisen und die Unterstützung nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h wirken. Wer schneller unterwegs sein will, muss eben entsprechend mehr treten. Diese Fahrzeuge sind rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie jeder benutzen darf, ohne Altersbeschränkung, ohne Führerschein, ohne eine Versicherung, ohne Betriebserlaubnis, auf dem Radweg.

So erfreulich der Zuwachs bei den Radfahrern unter Umwelt- und Gesundheits-Aspekten auch sein mag, mit dem E-Bike-Boom kamen auch deren Tuner. Inzwischen warnt die Polizei eindringlich, dass ihr immer mehr Zweiräder auffallen, bei denen der elektrische Zusatzantrieb manipuliert wurde. Die Behörden schätzen, dass bis zu einem Drittel aller E-Bikes „getunt“ sein könnten.

Mit einer Leistungssteigerung nimmt jedoch nicht nur das Unfallrisiko bei diesen Elektrofahrrädern zu, wie Sicherheitsexperten mahnen. Auf deren Eigner können auch empfindliche finanzielle Folgen zukommen, etwa wenn man mit einem solchen „frisierten“ Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. Denn neben dem Fahren ohne Fahr- und Betriebserlaubnis – weil Pedelecs, die schneller als 25 km/h laufen, rechtlich keine Fahrräder mehr sind, sondern Kleinkrafträder – kommt der fehlende Versicherungsschutz. Der ist für Kraftfahrzeuge bekanntlich ebenfalls vorgeschrieben, siehe etwa Roller. Wer also bei einem Unfall sich oder im „Worst Case“ auch andere Beteiligte schädigt, muss dafür aus eigener Tasche aufkommen. Und das kann insbesondere bei Personenschäden richtig teuer werden. Da springt einem in der Regel auch keine Privat-Haftpflichtversicherung zur Seite.

Deshalb weist etwa Bosch eBike Systems, einer der führenden Anbieter von E-Bike-Antrieben und -Akkus, nicht umsonst auf die Gefahren hin, die von E-Bike- und Pedelec-Tuning ausgehen. „Technische Manipulationen am E-Bike, beispielsweise die Erhöhung der Abschaltgeschwindigkeit auf über 25 km/h, verursachen konstruktiv nicht eingeplante Dauerbelastungen …“, heißt es da. Vorrangig seien dabei die Bremsen erhöhten Belastungen ausgesetzt, aber auch Teile wie Lenker und Gabel sowie nicht zuletzt sogar der Rahmen oder mehr, erläutert der E-Bike-Spezialist. Mit Tuning beeinträchtige man daher die Sicherheit des gesamten Pedelecs und gefährde sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer, betont Bosch eBike Systems.

Das Unternehmen setzt sich grundsätzlich gegen das „Frisieren“ von Elektro-Fahrrädern ein und wollte dem mit Antrieben Einhalt gebieten, die solche Manipulationen erkennen und sich daraufhin abschalten sollten. Doch auch dagegen haben die Tuner ziemlich schnell Mittel gefunden. Hierzulande werden Tuning-Kits für Pedelecs derzeit ganz offen beworben und deren Anbieter verstoßen noch nicht einmal gegen geltendes Recht. Denn in Deutschland besteht die absurde Situation, dass das Tunen von Pedelecs verboten ist, das Offerieren von entsprechenden Tuning-Möglichkeiten jedoch nicht.

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